Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr

  • Hallo zusammen,

    Mdt wurde Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bewilligt.

    Mit Vergütungsfestsetzungsbeschluss (Pkh) wurde eine hälftige Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 UND die hälftige Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 angerechnet.

    Mdt wurde auf Beklagtenseite vertreten, sodass eine GSG im Klageverfahren nicht geltend gemacht wurde.

    Ist denn eine doppelte Anrechnung zulässig? Wenn ja, auf welcher Grundlage?

  • vielleicht kannst Du die Antwort ja hier nochmal posten. Mich würde das nämlich auch mal interessieren. (So richtig hab ich das auch noch nicht verstanden mit der Anrechnung allgemein:oops:)

  • Eine Anrechnung der hälftigen GeschG auf die VG scheitert daran, dass der RA die GeschG weder erhalten hat noch diese tituliert ist.

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