Hallo,
eingereicht wird eine ÄTE, in der im Textteil lediglich beschrieben wird, dass MEA übertragen werden und durch Anbau ein neues WE entstanden ist.
Aufgrund dem neuen Aufteilungsplan ist aber ersichtlich, dass dazu noch
Übertragung von Sondereigentum ohne MEA
Umwandlung von Sondereigentum zu Gemeinschaftseigentum
Umwandlung von Gemeinschaftseigentum zu Sondereigentum
Erweiterung von Sondereigentum
stattgefunden hat.
Nun schickt der Notar eine Eigenurkunde, in der er die Erweiterung des Sondereigentum erklärt, die Umwandlung von GE zu SE /SE zu GE, Übertragung von SE aufgrund Vollmacht in der Ursprungsurkunde:
"Der Notar wird ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die in formeller Hinsicht zum Vollzug dieser Urkunde erforderlich sind. Der Notar wird insbesondere ermächtigt, gegenüber dem Grundbuchamt zu beantragen, dass statt Sondereigentum, Teileigentum oder Sondernutzungsrechte und umgekehrt entstehen soll und dass statt gemeinschaftlichem Eigentum Sondereigentum, Teileigentum oder Sondernutzungsrechte entstehen soll, sofern dies erforderlich ist, um die Teilungserklärung dem Willen der Beteiligten entsprechend im Grundbuch vollziehen zu können."
Das darf er doch garnicht schon wg. § 6 BeurkG, oder?!
Aufgrund der Vollmacht dürfte er wenn dann vor einem anderen Notar die Erklärungen abgegeben?!