Ihr kennt ja alle den BGH, IX ZB 247/08 .
- Nun ist hier die Abtretungsfrist bald rum.
- Das Insolvenzverfahren läuft noch.
- Sch. macht aber nicht mehr mit,
- Einkunftsverhältnisse seit einem Jahr daher unbekannt.
- Vom letztbekannten AG wird nichts mehr abgeführt.
- Bisherige Masse reichhaltig, 4c1/207 daher nicht gangbar.
Nächster Schritt wohl 97, 98. Daneben nun also die Frage:
Inwiefern bin ich eigentlich bei einem nicht mitwirkenden Schuldner gehalten, die o.g. BGH-Entscheidung umzusetzen, also nach Ablauf der Abtretungsfrist zwingend die Anhörung zur Erteilung zu veranlassen ?
Eigene Überlegung:
Gar nicht, jedenfalls solange der risikobereite Sch. oder aber ein versagungsantragswilliger Gl. nicht darauf besteht.
Müsste hier doch eigentlich ganz gemütlich den 97/98-Stiefel durchtreten können, ohne dass mich (zunächst, s.o.) der 6-Jahres-Ablauf kratzen müsste,
was meint ihr ?