Internationale Zuständigkeit unbeschränkter Erbschein

  • Italienischer Erblasser ist im Jahr 2006 mit letztem Wohnsitz in Deutschland verstorben.

    Es wurde ein Erbschein erteilt beschränkt auf den Nachlass in der Bundesrepublik Deutschland. Nun sind noch Nachlassgegenstände in Italien aufgetaucht. Kann das deutsche Nachlassgericht nunmehr einen unbeschränkten Erbschein erteilen oder ist hierfür nach den Regeln zum Zeitpunkt des Erbfalls das italienische Nachlassgericht zuständig?

  • Die internationale Zuständigkeit gibt es erst seit der Einführung des FamFG. Dieses gilt logischerweise nicht für Altfälle, genauso wie die Vorschriften zum Europäischen Nachlasszeugnis nur auf Erbfälle ab dem 17.08.2015 anwendbar sind.

    Demnach kannst du meiner Meinung nach in deinem Fall keinen Erbnachweis bezüglich des in Italien belegenen Nachlasses erteilen.
    Die Erben müssen also in den sauren Apfel beißen und die Angelegenheit mit den zuständigen Stellen in Italien regeln.

  • Nein!

    Denn anders als bei der EU-ErbVO ist bei der Frage ob neues oder altes Verfahrensrecht (FGG oder FamFG) Anwendung findet, nicht der Erbfall sondern der Tag des Antragseinganges entscheidend.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Wie TL.
    Es ist sonderbar, aber so ist es richtig.
    Ich hatte kürzlich auch einen Erbschein aus einem Nachlassfall von 2008 zu erteilen, bei dem der deutsche hiesige Erblasser Grundbesitz in Rumänien hatte. Erben wollten einen deutschen Erbschein für das rumänische Grundstück. Vor dem FamFG wäre ich nicht zuständig gewesen, da der Antrag erst jetzt gestellt wurde, kam es nachträglich und rückwirkend zu einer Zuständigkeit (auch wenn ich in meinem Fall nicht glaube, dass die Erben in Rumänien mit meinem Papier weiterkommen).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!