Ich brauche mal die Meinung des Forums.
Folgender Sachverhalt:
Ein Gesellschafter einer fünfteiligen GbR verstirbt und wird laut Testament von drei Erben beerbt. Gemäß Gesellschaftsvertrag, der formgerecht vorliegt, treten die Erben des verstorbenen Gesellschafters in die Gesellschaft ein.
Weiterhin heißt es im Gesellschaftsvertrag, das wenn ein Erbe nicht in der Gesellschaft verbleiben will, er dies innerhalb von 6 Monaten den anderen Gesellschaftern schriftlich mitzuteilen hat.
Eingereicht werden formgerecht der Gesellschaftsvertrag, der Erbfolgenachweis und eine Urkunde mit der Überschrift Erbauseinandersetzung betr. Grundvermögen und Gesellschaftsanteile. Darin treten aber nur alle Erben auf und übertragen die Gesellschaftsanteile des verstorbenen Gesellschafters auf zwei der drei Miterben in Erfüllung eines Vorausvermächtnisses des Erblassers. Ich überlege gerade, ob ich für die außerhalb des Grundbuches erfolgte Gesellschaftsanteilsübertragung des ausscheidenden Miterben, der ja laut Gesellschaftsvertrag mit dem Tode Mitgesellschafter wurde, die Genehmigung der weiteren im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter brauche, denn der Anteil des verstorbenen Gesellschafters wurde ja vollständig aufgeteilt.
Wie gesagt, ich bin mir nicht sicher würde aber dahin tendieren, die Genehmigung einzufordern.