"Vergütung" für Beschäftigung mit Betroffenem

  • Hallo zusammen, wusste nicht wie ich die Überschrift besser hätte formulieren können...

    Folgendes habe ich im Rahmen einer Rechnungslegung gesehen:
    Mein Betroffener (vermögend) benötigt bzw. möchte laut Betreuer noch weitere tatsächliche Betreuung für z.B. Spazierengehen, Vorlesen etc.
    Berufsbetreuer aus einer Betreuergemeinschaft. Für diese weiteren Tätigkeiten wurde jetzt die Tochter einer Betreuerin aus der gleichen Betreuergemeinschaft verpflichtet. Es wurde ein Stundensatz von 25 € hierfür vereinbart. Im Monat werden ca. 6 Stunden abgerechnet.

    Mir gefällt nun nicht, dass
    a) der Stundensatz im Verhältnis zu den Tätigkeiten so hoch ist und
    b) das irgendwie ungünstig ist mit der Tochter der Kollegin des Betreuers.

    Der Betroffene hat die Stundenzettel (Tätigkeiten wie Hörbuchhören, Vorlesen, Essen anreichen) immer abgezeichnet... leisten kann er es sich auch, keine Frage.

    Was meint ihr dazu?

  • Ich finde auch, dass der Stundenlohn viel zu hoch ist. Nur weil er es sich leisten kann muss man ja nicht das ganze Geld "rausschmeißen". Ich denke hier wären 12,- EUR angemessen.
    Das Problem "Tochter der Kollegen" finde ich nicht so bedenklich. Irgendwer kennt ja immer wen, der...
    Nur im Zusammenhang mit dem so hohen Stundenlohn finde ich das bedenklich. Jemand fremdes hätte vermutlich nicht so viel verdient.

  • a) Die Stundensatzhöhe von 25,- € für derartige Tätigkeiten wäre für mich inakzeptabel. Das kommt aber sicher auch auf die Region an, in der das Ganze läuft.

    Ich würde die Betreuerin auffordern, Angebote entsprechender Begleitdienste vorzulegen, um einen Anhalt zu haben, was diese für einen Stundensatz berechnen.

    Unabhängig davon wäre aus meiner Sicht bei 6 Stunden im Monat und der daraus resultierenden Vergütung ein schriftlicher Vertrag abzuschließen.


    b) Nur weil es die Tochter einer anderen Betreuerin ist, wirst du nichts dagegen machen können. Es sei denn, die Vereinbarung ist erkennbar finanziell nachteiliger für den Betreuten als bei Abschluss mit einem Begleitdienst.

  • Nachdem der Betreute abzeichnen kann würde ich den einfach mal anhören.
    Wenn es dem Betreuten den Stundensatz wert ist warum nicht.

  • Zitat

    Nachdem der Betreute abzeichnen kann würde ich den einfach mal anhören.
    Wenn es dem Betreuten den Stundensatz wert ist warum nicht.

    Genauso habe ich das auch schon gemacht.
    Wenn es der größte Wunsch des Betreuten ist und er es sich leisten kann - warum nicht?

  • a) Die Stundensatzhöhe von 25,- € für derartige Tätigkeiten wäre für mich inakzeptabel. Das kommt aber sicher auch auf die Region an, in der das Ganze läuft.


    Das Ganze läuft ?:confused:
    Ich denke doch eher , dass d. Betreute läuft ?:gruebel:
    Ansonsten halte ich die Höhe für schwer bedenklich.
    Die "Berufsspaziergänger" , die hier von Betreuern beschäftigt werden , erhalten nicht mehr als 12 Euronen in der Stunde.
    Ob man den Stundensatz in einer Großstadt mit viel Verkehr erhöhen darf ?

  • a) Die Stundensatzhöhe von 25,- € für derartige Tätigkeiten wäre für mich inakzeptabel. Das kommt aber sicher auch auf die Region an, in der das Ganze läuft.


    Das Ganze läuft ?:confused:


    Dies ist bei uns eine übliche Redewendung. Ich hätte natürlich auch schreiben können: "in der das Ganze spielt."

    Verdeutlicht werden sollte letztlich nur, dass es regional durchaus erhebliche Unterschiede bzgl. der Stundensatzhöhe solcher Begleitdienste (wie auch in anderen Branchen) gibt.

  • Also in unserer Region (Mittelniedersachsen kurz vor der Grenze zu NRW) würde ich Beispielsweise 10 bis 12 Euro als realistische Entlohnung ansehen. 25 Euro sind eindeutig zu hoch.

  • Eben !
    Für 25 EUR arbeitet bereits ein Masseur ( wen auch nur für 20 Minuten ).
    Fußarbeit durch Spazieren müsste billiger sein.

  • Der Stundensatz ist natürlich im Verhältnis zu den Tätigkeiten sehr hoch.
    Aber man sollte nicht vergessen, dass der Betroffene zunächst mal machen kann, was er will.
    Erstes Gebot wäre daher meines Erachtens den Betroffenen anzuhören, um herauszufinden, ob die Tätigkeiten und der Stundensatz seinem Willen entsprechen.
    Wenn er so klar ist, dass er das begreift und das auch zu diesem Stundensatz will, dann ist es halt so.
    Nur wenn man das Gefühl hätte, dass er den finanziellen Part nicht mehr begreift, dann wäre meines Erachtens Raum im Wege der Aufsicht einzugreifen.

  • Eben !
    Für 25 EUR arbeitet bereits ein Masseur ( wen auch nur für 20 Minuten ).
    Fußarbeit durch Spazieren müsste billiger sein.

    Man darf bei einem Masseur auch erwarten, dass er Sozialabgaben etc. von den 25 € Stundenlohn abrechnen muss. Begleittätigkeiten erfolgen in der Regel nebenberuflich. Ich nehme an, dass das bei der Tochter (s. o.) auch so ist. Hier bei uns sind 10 €/h üblich. Meistens sind es Studenten o. Rentner, die sich was dazuverdienen. In der Regel zahlen die auch keine Steuern u. ä.

    Bzgl. des o. Falls möchte ich noch auf die Regelung des § 1907 III letzte Alt. BGB hinweisen. Mit dieser Keule könnte man hier zuschlagen!

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Zitat

    Berufsbetreuer aus einer Betreuergemeinschaft. Für diese weiteren Tätigkeiten wurde jetzt die Tochter einer Betreuerin aus der gleichen Betreuergemeinschaft verpflichtet.

    Würde ich beanstanden. Hat Geschmäckle.

  • Bzgl. des o. Falls möchte ich noch auf die Regelung des § 1907 III letzte Alt. BGB hinweisen. Mit dieser Keule könnte man hier zuschlagen!

    Verstehe ich nicht.

    Das ist ja die Frage, ob es überhaupt einen Vertrag gibt und wenn ja, wie dann die Konditionen geregelt sind. Wenn dieser vorliegt, dann müsste ggf. die Norm noch einmal geprüft werden. Bei dem Fall vermute ich eher eine Handschlagsvereinbarung. Das ist nicht in Ordnung!

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