• Folgendes Testament liegt vor:
    Ich habe 3 Kinder aus meiner ersten Ehe a,b,c,
    Ich setze hiermit meine Kinder a,b,c zu meinen Erben zu gleichen Teilen ein.
    Meine Ehefrau erhält ein lebenslanges Wohnrecht, die Wohnungseinrichtung. Meine Erben sollen meiner Ehefrau die Guthaben auf den Konten und den PKW übereignen. Eine monatliche Beteiligung an den Nebenkosten in Höhe von 300€ wäre wünschenswert.
    Die Kinder a,b,c, sowie das einzige Enkelkind haben ausgeschlagen.
    Der Erblasser hat noch eine Schwester.
    Ich bin mir nicht sicher, ob es der Wille des Erblassers wäre, wenn nun die Schwester alles erbt.
    Nach der Kommentierung: "Ob eine Ausschließung anzunehmen ist, wenn einem gesetzlichen Erben ein Vermächtnis zugewandt ist, ohne dass sein Erbrecht erwähnt wird, hängt vor allem vom erkennbaren Gesamtplan des Erblassers ab."

    Wie würdet ihr das sehen?

  • Um Deine Frage beantworten zu können, bedarf es zunächst weiterer Ermittlungen zum (mutmaßlichen) Erblasserwillen. Insbesondere sind alle noch lebenden Beteiligten zu befragen und anzuhören.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Also wenn ich dich richtig verstehe, stellst du dir nur die Frage, ob die Ehefrau bei der nunmehr ersatzweise geltenden gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist.

    Aber warum sollte sie das sein? Anhaltspunkte hast du nicht geliefert. Nur weil der Erblasser seine Kinder aus erster Ehe zu Erben bestimmt heißt es ja nicht, dass die Ehefrau nicht ersatzweise als gesetzliche Erbin (neben der Schwester) eintreten soll.

    Aber um diese Frage abschließend beurteilen zu können, bedarf es tatsächlich weiterer Ermittlungen.

  • Haben die Kinder aus allen Berufungsgründen ausgeschlagen? Wenn ja, dann würde ich von gesetzlicher Erbfolge Witwe 3/4 und Schwester 1/4 ausgehen.
    Vermutlich wollte der Erblasser seinen Nachlass an seine Kinder weitergeben, da das nun infolge Ausschlagung nicht möglich ist, komme ich zur gesetzlichen Erbfolge. Gründe für eine Enterbung der Witwe oder das Gegenteil, also Alleinerbeinsetzung für den nun eingetretenen Fall sehe ich bislang nicht.

  • Meine Ehefrau erhält ein lebenslanges Wohnrecht, die Wohnungseinrichtung. Meine Erben sollen meiner Ehefrau die Guthaben auf den Konten und den PKW übereignen. Eine monatliche Beteiligung an den Nebenkosten in Höhe von 300€ wäre wünschenswert.

    Der Erblasser wollte offensichtlich die Witwe absichern. Erst nach deren Tod sollen die Kinder die Immobilie bekommen und bis dahin auch noch die Nebenkosten zahlen.

    Einmal editiert, zuletzt von carlson (11. Februar 2016 um 16:24) aus folgendem Grund: typo

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