Bin gerade - privat - etwas verwirrt.
Der Antrag des Grundstückseigentümers auf Löschung einer Grundschuld ist doch prinzipiell formfrei, oder ist auch da eine Unterschriftsbeglaubigung / Beurkundung nötig?
Löschungsbewilligung der Bank liegt natürlich in vorgeschriebener Form vor.
Möchte ungern zum Amtsgericht fahren um da wieder weggeschickt zu werden.
Danke
Ash