ZitatMir geht es insbesondere um die Wohlverhaltensperiode. gemäß § 292 InsO hat der TH ja den Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten. Und jetzt ist z.B. eine Frage, kann man von diesem verlangen, dass er dem Drittschuldner mitteilt, du musst die pfändbaren zahlen, aber falls es wirklich welche gibt, informiere erst den TH, damit der ein Konto einrichtet ?
Mal ganz ketzerisch gefragt: Wo steht denn, dass der Drittschuldner die pfändbaren Beträge unbar zahlen muss/kann/darf. Er kann sie doch auch bar an den Treuhänder entrichten...