Kindesanhörung in Teilungsversteigerung

  • Liebe Leute,
    ich hab hier eine TV, wo sich Eigentümer (natürlich) nicht mehr grün sind. Ehemalige Ehepartner. Frau (Vertreter) beantragt TV, weil keine Einigung zustande kommt. Mann (Vertreter) stellt Einstellungsantrag, weil der Sohn psychisch damit nicht klar kommen soll. Sohn wohnt bei Frau, nicht bei Mann. Sohn scheint keine Probleme zu haben, außer dass seine Eltern sich bekriegen.
    Mann schreibt, dass Sohn wohl psychisch belastet ist, es soll ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden.
    1. sehe keine Anhaltspunkte, dass da was dran ist
    2. Kann ich den Sohn zur Anhörung laden? Sohn ist 16.
    VG, Mausejule

  • Da ist nichts, die Eltern bzw. der Vater bekriegt sich mit der Mutter. Der Vater kann kein Attest einreichen, der Sohn lebt bei der Mutter.
    Ich will den Sohn soweit es geht da raus halten, weil es unmöglich von den beiden ist, das Kind da reinzuziehen.
    Warum sollte ich dem Vater aufgeben den Sohn zum Psychiater zu schleppen? Der Vater hat seit 6 Monaten (Eigenauskunft) keinen Kontakt zum Sohn. Der weiß gar nichts!

  • Der Vater hat seit 6 Monaten (Eigenauskunft) keinen Kontakt zum Sohn. Der weiß gar nichts!

    Damit haste doch eigentlich schon deine Entscheidungsgrundlage. Es handelt sich um eine Behauptung ohne jedwede Grundlage (im Gegenteil - es liegt sogar nahe, dass es genau anders ist als dargestellt), so dass auch kein Raum für weitere Ermittlungen des Versteigerungsgerichts gegeben ist.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Der Vater hat seit 6 Monaten (Eigenauskunft) keinen Kontakt zum Sohn. Der weiß gar nichts!

    Damit haste doch eigentlich schon deine Entscheidungsgrundlage. Es handelt sich um eine Behauptung ohne jedwede Grundlage (im Gegenteil - es liegt sogar nahe, dass es genau anders ist als dargestellt), so dass auch kein Raum für weitere Ermittlungen des Versteigerungsgerichts gegeben ist.


    Vorsicht!
    Die Aussage, dass der Vater "gar nichts" weiß, nur weil er seinen Sohn seit 6 Monaten nicht mehr gesehen hat, halte ich für etwas gewagt. Einem solchen Vorbringen das Fehlen jedweder Grundlage zu unterstellen demzufolge genauso.
    Den Sohn wegen eines Attests zum Psychologen zu zwingen halte ich für übertrieben, aber einfach so drüber hinweggehen würde ich vermutlich auch nicht. In einem ähnlich gelagerten Fall, wobei damals die TV vom nicht mehr im gemeinsamen Haus lebenden Vater beantragt wurde und der Sohn bei der Mutter wohnte, hab ich den Sohn angehört. Genau weiß ich es nicht mehr, aber war ähnliches Alter. War durchaus aufschlussreich und ergab einen schönen Zurückweisungsbeschluss.

    Grundsätzlich ist einem 16-Jährigen Jugendlichen (ist ja eigentlich kein "Kind" mehr) allerdings natürlich ein ggfs. notwendiger Umzug zuzumuten. Eine Gefährdung des Kindeswohls wegen dem Verlust des Elternhauses und ggfs. notwendigem Schulwechsel ist in dem Alter eher weniger zu befürchten. Insofern dürfte dem Einstellungsantrag zumindest aus diesem Grund so oder so nicht stattgegeben werden. Aber das würde ich dann auch so begründen, und nicht damit, dass der Behauptung des Vaters jedwede Grundlage fehlt.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Der Vater hat seit 6 Monaten (Eigenauskunft) keinen Kontakt zum Sohn. Der weiß gar nichts!

    Damit haste doch eigentlich schon deine Entscheidungsgrundlage. Es handelt sich um eine Behauptung ohne jedwede Grundlage (im Gegenteil - es liegt sogar nahe, dass es genau anders ist als dargestellt), so dass auch kein Raum für weitere Ermittlungen des Versteigerungsgerichts gegeben ist.


    Vorsicht!
    Die Aussage, dass der Vater "gar nichts" weiß, nur weil er seinen Sohn seit 6 Monaten nicht mehr gesehen hat, halte ich für etwas gewagt. Einem solchen Vorbringen das Fehlen jedweder Grundlage zu unterstellen demzufolge genauso.


    :daumenrau

  • Zunächst einmal müsste der Vater nähere Angaben machen:

    Wie äußert sich die psychische Belastung ?
    Woher weiß er davon, wenn kein Kontakt ?
    Welcher Arzt behandelt das Kind ?

  • Vorsicht!
    Die Aussage, dass der Vater "gar nichts" weiß, nur weil er seinen Sohn seit 6 Monaten nicht mehr gesehen hat, halte ich für etwas gewagt. Einem solchen Vorbringen das Fehlen jedweder Grundlage zu unterstellen demzufolge genauso.

    Das kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen. Der Vater=Antragsgegner in der TV=Antragsteller des Einstellungsantrags sagt selbst, dass er seit rund einem halben Jahr keinen Kontakt zu seinem Sohn hat. Er begründet seinen Einstellungsantrag damit, dass der minderjährige Sohn "psychisch damit nicht klarkommt" - ohne nähere Angaben. Besagter Sohn wohnt bei der Mutter=Antragstellerin in der TV.

    Natürlich ist es denkbar, dass der Sohn durch die TV psychisch belastet ist. Vollständig ausschließen würde ich das nicht. Allerdings sprechen die Gesamtumstände

    a) nicht für eine psychische Belastung (zumindest wenn man davon ausgeht, dass der TV-Antrag durch die Mutter keine "Kurzschlussreaktion" war, sondern dieser Antrag unter Abwägung der Folgen und Alternativen gestellt wurde) per se,

    b) nicht für eine Kenntnis des Vaters über eine psychische Belastung (wie kann man etwas über jemanden wissen, mit dem man ein halbes Jahr lang keinen Kontakt hatte? Gerade mit 16 kann ein halbes Jahr eine komplette Änderung des Meinungsbildes mit sich führen).

    Hinzu kommt der Verdacht, dass
    c) der Vater aufgrund seines Antrags hofft, Zeit zu gewinnen, das Verfahren damit zu verzögern - und das durch eine Tatsachenbehauptung, die nicht glaubhaft gemacht wurde und für deren Wahrheitsgehalt nicht sonderlich viele Indizien gegeben sind.


    Was natürlich in diesem Zusammenhang auch eine Rolle spielt: Wie lautet die Stellungnahme der Gegenseite zum Einstellungsantrag?


    Bitte nicht falsch verstehen - ich halte es per se für durchaus möglich, dass ein Einstellungsantrag mit dieser Begründung durchgehen kann. Nach dem vorliegenden Sachverhalt sehe ich jedoch (zumindest ohne Sachverhaltsquetsche zu betreiben) keine Anhaltspunkte dafür, dass das in diesem konkreten Fall auch passieren kann.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Möglich wäre in solchen Fall auch ein Termin nach § 30b II ZVG. Da kann man den Sohn ggf. gleich mitladen oder den Eltern einmal genau darlegen, was da auf ihren Sohn zukommt, hilft auch manchmal schon weiter und ist einfach was anderes als wenn man darauf schriftlich hinweist. Bei mir hat sich durch so einen Termin schon mal eine ganze Teilungsversteigerung erledigt.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • Als erstes würde ich die Mutter anhören. Kind ist mj und wohnt bei ihr. Wenn sie es nicht weiß...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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