Hallo zusammen,
ich habe in einer Teilungsversteigerung eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld ohne Brief mit Zinsen. Die ursprüngliche Grundschuld wurde Mitte der 1980er Jahre zur Hälfte gelöscht, so dass ein Restbetrag stehen geblieben ist.
Diese Buchgrundschuld (aus den 1980er) ist nicht valutierend und es liegt eine Löschungsbewilligung seitens der Bank vor. Die Löschung des Grundpfandrechtes im Grundbuch wurde durch die Eigentümer nicht durchgeführt.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
- Geht diese Grundschuld mit oder ohne Zinsen in die Berechnung des Geringsten Gebotes mit ein?
- Sofern die Zinsen mit eingehen: Welcher Zeitraum ist zu berücksichtigen? 2 Jahre?
Danke schon mal im Voraus
Tom