Aufenthaltsrecht zur Durchführung des Asylverfahrens nicht verlängert

  • Hallo,
    wie handhabt Ihr folgenden Fall:
    Aufenthaltsrecht für die Durchführung des Asylverfahrens nicht verlängert. Entsprechender Antrag wurde zurückgewiesen. Gebt Ihr dafür Beratungshilfe bzw. kann man dafür Beratungshilfe gewähren? Ist mein erster UMA hier.
    Danke für eine Antwort!

  • Wenn ein Betroffener eine behördliche Entscheidung bekommen hat, die seinen Rechten entgegensteht oder die einen begründeten Antrag zurückweist, kann er häufig zur Anfechtung dieser Entscheidung Beratungshilfe in Anspruch nehmen.
    Die Tatsache, dass es nun gerade um ein Asylverfahren geht, steht dem keinesfalls entgegen.

    Ob in diesem konkreten Fall alle Voraussetzungen des § 1 BerHG erfüllt sind, lässt sich anhand deines Posts leider nicht sagen.

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