Hallo,
ich sitze in der Betreuungsabteilung und hab hier folgenden Fall und im Moment weiß ich nicht wie ich damit verfahren soll :
Der vermögende Betreute ist verstorben. Gegen die im Erbschein aufgeführten Erben soll die Kostenrechnung erstellt werden. Dafür werden die bestehenden Verbindlichkeiten vom Wert abgezogen. Jetzt die Frage: sind auch Verbindlichkeiten abzuziehen, von denen die Erben die Gläubiger sind? Hier hab ich 2 Grundschulden die jeweils zugunsten eines Erben eingetragen wurden.
Ich hoffe mir kann einer weiter helfen