Austausch hinterlegtes Zahlungsmittel

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt: Aus einem Zivilstreit besteht ein vorläufig vollstreckbares Urteil. Zur Abwendung der Zwangsvollstreckung wurde eine Sicherheitsleistung als Bargeld hinterlegt.

    Berufung ist anhängig und zieht sich.

    Kann der Schuldner das hinterlegte Bargeld gegen eine Bankbürgschaft "austauschen"? Die Summe ist immerhin schmerzhaft hoch und eine Ende der seit 3 a anhängigen Berufung nicht in Sicht.

    Ideen, wie der Schuldner sicher verhalten kann?

  • Rechtsberatung können und wollen wir hier nicht leisten. Daher nur so viel:

    Ein "Austausch" ist m.E. nicht möglich. Außerdem ist eine Bürgschaftsurkunde auch gar nicht zu hinterlegen sondern dem Gegner auszuhändigen. Schon deshalb kann man keinen Austausch vornehmen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Sorry, es war nicht in meiner Absicht "beraten" zu werden. Ich hielt es für eine Fachfrage.

    Die Abgrenzung ist für juristische Laien oft nur schwer erkennbar.

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