Hallo,
folgender Sachverhalt: Aus einem Zivilstreit besteht ein vorläufig vollstreckbares Urteil. Zur Abwendung der Zwangsvollstreckung wurde eine Sicherheitsleistung als Bargeld hinterlegt.
Berufung ist anhängig und zieht sich.
Kann der Schuldner das hinterlegte Bargeld gegen eine Bankbürgschaft "austauschen"? Die Summe ist immerhin schmerzhaft hoch und eine Ende der seit 3 a anhängigen Berufung nicht in Sicht.
Ideen, wie der Schuldner sicher verhalten kann?