Hat jemand eine Idee zu folgendem Fall:
Der Grundstückseigentümer möchte fünf Flurstücke vereinigen, weil er diese bebauen will. Die Flurstücke grenzen aneinander, sind aber in zwei Grundbüchern eingetragen. Drei der Flurstücke gehören zu einem Hof nach der Höfeordnung. Sie sind in einem Grundbuch mit Hofvermerk eingetragen. Die beiden anderen Flurstücke sind in einem anderen Grundbuch eingetragen, ohne Hofvermerk.
Können die Flurstücke vereinigt und im Hofgrundbuch eingetragen werden?