Moin Grundbuchrechtler!
Ich habe da ein sicher seltenenes Problem:
A und B sind Eigentümer und beantragten die Teilungsversteigerung. Wohl um die Teilungs-ZV zu torpedieren überträgt B während des Verfahrens einen sehr geringen Anteil seines hälftigen Miteigentumsanteils an C (was uns nicht bekannt war). Kurz vor dem ZV-Termin können wir uns mit A und B auf eine Zahlung und die Löschung unserer Grundschuld einigen. Wir holen die beiden Löschungsanträge der Eigentümer A und B ein und senden diese mit unserer Löschungsbewilligung ans Grundbuchamt. Dort fällt natürlich auf, dass C noch der Löschung zustimmen muss. Es ergeht eine Zwischenverfügung, die vor dem ZV-Termin nicht mehr umgesetzt werden kann.
In der Teilungs-ZV wird A mit Zuschlag Alleineigentümer. Muss A einen neuen Löschungsantrag beglaubigen lassen (der ja identisch mit dem schon vorliegenden wäre), weil er zum Zeitpunkt des Löschungsantrages noch nicht allein verfügungsberechtigt war oder kann das Grundbuchamt die Grundschuldlöschung nun mit den vorliegenden Urkunden vollziehen?