Leider habe ich bei der Suche nichts gefunden. Vielleicht waren es auch die falschen Suchwörter.
Antrag auf BerH liegt vor wegen Kündigung der Mietwohnung bezüglich Eigenbedarf, welches von der A'stin bestritten wird. Sie war bereits beim RA und wurde beraten. Sie hat jedoch den Antrag (fristgerecht) eingereicht. es fehlen Belege.So weit so gut.
Ich habe gerade mit ihr telefoniert und sie erzählte mir so nebenbei, dass sie und ihr Lebensgefährte Mieter sind. Ihr Lebensgefährte hat Arbeitseinkommen, sie bezieht Unterhaltsleistungen der Eltern und Kindergeld; Schülerin. Der RA hat ihr geraten, dass er sie berät, weil sie mittellos ist, dann brauchen sie es nicht zu bezahlen, weil ihr Freund ja keine BerH bekommt.
Irgendwie geht mir da das Messer in der Tasche auf. Aber ich denke, sie hat wohl einen Anspruch darauf oder?