Guten Morgen,
im Rahmen eines Berichtigungsverfahrens (die Wohnungen wurden beim Verkauf vertauscht) sollen die eingetragenen Rechte in Abt. III jeweils auf das andere Blatt übertragen werden. Hinsichtlich der Grundschulden soll das im Wege der Pfandhaftentlassung des einen Blattes und der Pfandhafterstreckung auf das andere Blatt erfolgen. Leider lastet auf einem WEG aber auch eine Zwangshypothek. Die Gläubigerin hat der Löschung der Zwangshypothek unter gleichzeitiger "Übertragung" auf das andere Blatt bereits zugestimmt.
Aber: Kann die Zwangshypothek wie eine rechtsgeschäftlich bestellte Grundschuld auf ein anderes Blatt erstreckt werden? Ich hab dazu bisher nichts finden können, außer einem Hinweis hier im Forum, dass das evtl. möglich ist. Als Quelle wurde dazu genannt: Böttcher, Zwangsvollstreckung im Grundbuch, 2. Auflage, Rn. 26.
Hat vielleicht jemand dieses Buch?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar!!!