PKH-Änderung zweite Instanz

  • Hallo zusammen,

    der Beklagte hat für die erste und zweite Instanz PKH ohne Raten - nun hat meine Vorgängerin die PKH-Bewilligung für die erste Instanz dahingehend abgeändert, dass er monatliche Raten zahlen muss.

    Nun habe ich festgestellt, dass er mit der angeordneten Ratenhöhe auch die Kosten der zweiten Instanz voll bezahlen könnte.

    Hätte man die Bewilligung für beide Instanzen in einem Beschluss abändern können?

    Muss ich nun warten bis die Kosten der ersten Instanz voll bezahlt sind und überprüfe dann erneut und ändere erst dann die Bewilligung für die zweite Instanz ab, oder kann ich die Abänderung für die zweite Instanz nun "hinterherschieben"?

    Ich danke euch

  • Die Abänderung gilt doch automatisch für beide Instanzen. Zumindest habe ich erst vor kurzem einen dementsprechenden Beschluss erhalten, mit welchem die Raten in Höhe der insgesamt für die I. und II. Instanz entstandenen Kosten festgesetzt wurde.

  • ...hmm...im Abänderungsbeschluss wurde jedoch nur der Beschluss betreffend der ersten Instanz erwähnt...dann könnte man nun über eine entsprechende Ergänzung des Beschlusses nachdenken, oder???

  • Danke, dass bedeutet aber nun für mich, dass ich wohl noch einen ergänzenden Beschluss zu machen habe, welcher die Sache klarstellt, dass eben beide Bewilligungen aufgrund dessen abgeändert wurden...hoffe nur, dass ich dadurch nicht noch mehr Verwirrung stifte

    DANKESCHÖN:):):):):):):)

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