Hallo,
ich "schwimme" gerade etwas....
Hat der Drittschuldner beim Wechsel eines Gläubigervertreters eine Pflicht zur Prüfung der Rechtsnachfolge?
Bspl:
PfüB wird erlassen für Gläubiger "G", vertreten durch Anwalt "A". Soweit so gut, Drittschuldnererklärung geht an "A".
Nun schreibt nach einiger Zeit "N", dass er neuer Vertreter des "G" sei und bittet um erneute Drittschuldnererklärung.
Die Verpflichtung zu einer erneuten DSE besteht nicht, das ist mir klar. Aber wie ist denn zu verfahren, wenn nun plötzlich pfändbare Beträge auszukehren sind. Prüfung Rechtsnachfolge, Geldempfangsvollmacht....?