Die Pfandfreigabe eines Grundstücks von einem Leibgeding (mit 2 Berechtigten A und B) wird erklärt.
Die Erklärung lautet:
A und B bewilligen die pfandfreie Abschreibung.....
Stadt, den 01.07.2015
Unterschrift A
hier handelnd für B
Unterschrift A (neben der Unterschrift steht URNr. 2)
Dann folgt ein Beglaubigungsvermerk URNr. 1 vom 01.08.2015 ("...vor mir anerkannte Unterschrift des A...")
Ein weiterer Beglaubigungsvermerk URNr. 2 vom 01.11.2015 ("...vor mir anerkannte Unterschrift des A, handelnd für B aufgrund Betreuerausweis vom 01.10.2010 und Beschluss des Betreuungsgerichts vom 15.10.2015...")
Im alten Betreuerausweis ist als Aufgabenkreis nur Aufenthalt, Post, Vertretung Behörden usw. genannt.
Am 15.10.2015 hat das Betreuungsgericht die Aufgaben um "Regelung von Leibgedingen" erweitert. Neuer Betreuerausweis wird vorgelegt.
Am 01.02.2016 genehmigt das Betreuungsgericht die vom Betreuer erklärte Pfandfreigabe.
Ist jetzt alles geheilt, oder muss A ihre eigene Erklärung genehmigen??