Grundschuldbestellung trotz ZVG Vermerk

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgenden Fall:

    Im Grundbuch ist in Abt. II ein ZVG-Vermerk zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft eingetragen.
    In Abt. I ist eine Erbengemeinschaft aus A, b und C eingetragen.

    Nun ging bei uns eine Grundschuldbestellung ein, welches jedoch nur A betrifft. D.H. Schuldner der Grundschuld ist nur A.


    Kann ich diese Grundschuld eintragen?


    Ein ZVG-Vermerk ist ja nur eine relative Verfügungsbeschränkung du der Eigentümer hat seine Verfügungsbeschränkung ja nicht verloren.
    Kann ich die Grundschuld ohne Zustimmung der anderen Erben eintragen und ist der ZVG Vermerk wirklich nicht verhindert?

  • Ein Erbanteil kann nicht mit einer Grundschuld belastet werden.

    Ich vermute mal, dass der A das Grundstück ersteigert hat und nach Zuschlag die Grundschuld bewilligt hat. Allerdings ist vor Eintragung der Grundschuld natürlich das Ersuchen des Vollstreckungsgerichts abzuwarten.

    Sollte die Vermutung nicht zutreffen, können nur die Erben gemeinsam eine Grundschuld (am gesamten Grundstück) bestellen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ja, sie ist Antragstellerin bei der ZVG.

    Auf der Bestellung steht eilt. daher wusste ich jetzt nicht, wie ich verfahren soll.

    Dan warte ich das Ersuchen auf Eigentumsumschreibung ab und dann erst die GS-Bestellung.

  • Da bei uns das Finanzamt meistens sehr lange braucht und daher das Ersuchen meistens etwas dauert, gebe ich dem Notariat kurz Nachricht, dass der/die Antragsteller/in (noch?) nicht als Eigentümerin voreingetragen ist und hier zunächst eine Frist von x Monaten notiert wurde.

    Und nur weil jemand "eilt" raufgeschrieben hat .....

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