Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Im Grundbuch ist in Abt. II ein ZVG-Vermerk zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft eingetragen.
In Abt. I ist eine Erbengemeinschaft aus A, b und C eingetragen.
Nun ging bei uns eine Grundschuldbestellung ein, welches jedoch nur A betrifft. D.H. Schuldner der Grundschuld ist nur A.
Kann ich diese Grundschuld eintragen?
Ein ZVG-Vermerk ist ja nur eine relative Verfügungsbeschränkung du der Eigentümer hat seine Verfügungsbeschränkung ja nicht verloren.
Kann ich die Grundschuld ohne Zustimmung der anderen Erben eintragen und ist der ZVG Vermerk wirklich nicht verhindert?