Ergänzungspfleger verschiedene Gerichtsbezirke

  • Hallo,

    ich bearbeite erst seit kurzem Familiensachen und habe in einer Sache einen Ergänzungspfleger bestellt.

    Sachverhalt ganz kurz.
    Opa setzt seine vier Enkel (A;B;C;D) als Erben ein. Seine beiden Söhne sind dadurch enterbt. Der eine Sohn ist der Vater der Kinder A / B und der andere Sohn der Vater der Kinder C / D. Beide Väter machen gegenüber den Erben (A;B;C;D) ihren Pflichtteil geltend, allerdings besteht der Nachlass größtenteils in Gegenständen. Darüber soll eine Art Auseinandersetzung stattfinden, so dass die Väter jeweils Gegenstände im Wert Ihres Pflichtteils erhalten.

    Zwei der Kinder leben im hiesigen Gerichtsbezirk und die zwei anderen Kinder an einem weit entfernten Gerichtsbezirk.

    Mein Vater hat nun Rechtsmittel eingelegt gegen die Pflegerbestellung, mit der Begründung es reicht ein Ergänzungspfleger für alle vier Kinder, da die Kosten sonst zu hoch wären.

    hat jemand einen derartigen Fall schon gehabt? Gibt es vllt. schon Rechtsprechung dazu? Ich bin bisher nicht fündig geworden.+


    Vielen Dank


  • Mein Vater hat nun Rechtsmittel eingelegt gegen die Pflegerbestellung, mit der Begründung es reicht ein Ergänzungspfleger für alle vier Kinder, da die Kosten sonst zu hoch wären.


    Dein Vater ?:)
    Was interessiert Dich das Rechtsmittel im Hinblick auf § 68 I S. 2 FamFG ?
    Darüber müssen sich andere den Kopf zerbrechen.

  • Das ist wohl die richtige Einstellung kurz vor dem Wochenende. :cool:

    Aber ansonsten müsste man sich ja fragen, wie man für Kinder, die nicht im eigenen Gerichtsbezirk ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, einen Ergänzungspfleger bestellen soll: Woraus sollte sich die Zuständigkeit ergeben?

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