Den Eheleuten A und B, je zur Hälfte Miteigentum, gehört das Grundstück X.
Die Eheleute haben eine vollstreckbare Grundschuld bestellt.
Die persönliche Haftung - mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung - hat die
die GbR mit der Bezeichnung Vemietungs-GbR, bestehend aus den Gesellschaftern A und B, übernommen.
Erstreckt sich die persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung der Vermietungs-GbR gleichzeitig auch auf die Gesellschafter A und B, so dass aus dem Titel gegen die Vermietungs-GbR auch gegen jeden Gesellschafter A und B vollstreckt werden kann ?