Hallo:-)
Kann eine Gläubigerin die Vollstreckungsurkunde (Titel) an den in der ZVG eingesetzten Zustellungsvertreter zustellen um die Vollstreckungsvoraussetzungen für einen Beitritt zu schaffen?
Die öffentlichen Zustellung wurde wohl per Beschluss vom Vollstreckungsgericht abgelehnt. Nun trat die Gläubigerin an mich heran mit der Frage, ob der in meinem Verfahren bereits eingesetzte Zustellungsvertreter benutzt werden dürfe?
Aus dem bauch heraus würde ich sagen nein.... leider finde ich dazu keine einschlägige Fundstelle....
LG