Geschäftsunfähiger Betreuter beantragt Auszahlung

  • Guten Morgen in die Runde!

    Die Bank hinterlegt nicht unerhebliches Kontoguthaben bei Gericht, da erhebliche Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Berechtigten bestehen. Dieser bittet um Auszahlung seines Guthabens. Die Betreuung wurde vor geraumer Zeit aufgehoben, da der Betreute mit seiner Mutter nach Stress mit dem Betreuungsgericht ( Unstimmigkeiten bei der Vermögenssorge!) nach Italien verzogen ist. Der Betreute selber leidet auf Grund eines Unfalls seit vielen Jahren an einer schweren Hirnschädigung. Aus Gutachten in der Betreuungsakte ergibt sich, dass er geschäftsunfähig ist. Nun hat er angeblich einen Anwalt beauftragt, der Auszahlung an ihn beantragt. Super Unterschrift unter der Vollmacht, beinahe identisch mit der der Mutter... Aber nun wurden mir vom Anwalt Kopien des Personalausweises mit Unterschrift und eine Beglaubigung seiner Unterschrift von der italienischen Gemeinde vorgelegt.
    Kann ich verlangen, dass in Italien eine Betreuung eingerichtet wird, um die Interessen des Betreuten zu schützen? Eine Auszahlung könnte dann im Rahmen der dortigen Betreuung erfolgen. Übertreibe ich? Ich hab ein ungutes Gefühl, wenn ich das Geld an den Betreuten auszahle..

  • Aus dem Bauch: wenn der Antragsteller geschäftsunfähig ist, kann er nicht wirksam gegenüber der HL-Stelle die Auszahlung beantragen. Und er kann auch nicht wirksam jemanden mit der Stellung des Auszahlungsantrags bevollmächtigen.
    Steht die - noch bestehende - Geschäftsunfähigkeit fest? Dann brauchst du m. E. tatsächlich jemanden, der als Vertreter handeln darf. Ob es in Italien allerdings ein der Betreuung vergleichbares Rechtskonstrukt gibt, weiß ich nicht. Da müsste man evtl. mal recherchieren.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ja, ich habe schon recherchiert. Im Codice Civile gibt es auch eine Art Betreuung.
    Die Vollmacht habe ich zunächst auch angezweifelt. Es gibt aber höchstgerichtliche Entscheidungen, nach denen Geschäftsunfähige zur Wahrung ihrer Rechte in allen Verfahren, die mit Ihrer Geschäftsunfähigkeit zusammenhängen, prozessfähig sind. Aus dieser Geschäftsunfähigkeit resultiert auch das vorliegende Hinterlegungsverfahren. Insoweit kann m.E. ein wirksamer Anwaltsvertrag abgeschlossen werden.
    Ganz klar handelt hier aber die Mutter. Das ist mir schon bewusst!

  • Ja, ich habe schon recherchiert. Im Codice Civile gibt es auch eine Art Betreuung.
    Die Vollmacht habe ich zunächst auch angezweifelt. Es gibt aber höchstgerichtliche Entscheidungen, nach denen Geschäftsunfähige zur Wahrung ihrer Rechte in allen Verfahren, die mit Ihrer Geschäftsunfähigkeit zusammenhängen, prozessfähig sind.


    Da müsste man die Entscheidung noch einmal genau lesen.

    M. E. wurde diese speziell für Betreuung bzw. Unterbringungsverfahren erlassen, damit der geschäftsunfähige Betreute sich einen RA suchen kann, um gegen die Anordnung der Betreuung, Betreuerauswahl oder Unterbringung Beschwerde einzulegen und es eben nicht an der fehlenden Geschäftsfähigkeit scheitert.


  • Da müsste man die Entscheidung noch einmal genau lesen.

    M. E. wurde diese speziell für Betreuung bzw. Unterbringungsverfahren erlassen, damit der geschäftsunfähige Betreute sich einen RA suchen kann, um gegen die Anordnung der Betreuung, Betreuerauswahl oder Unterbringung Beschwerde einzulegen und es eben nicht an der fehlenden Geschäftsfähigkeit scheitert.

    Genau so ist es.

  • Ales andere würde hier doch auch dem Sinn der Hinterlegung widersprechen. Wenn sich das aus den Entscheidungen wirklich so ergeben würde, hätte im Ergebnis die Bank auch gleich an den Antragsteller auszahlen können.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Hm, also keine Akteneinsicht, keine Vertretung durch den Anwalt, kein Auszahlungsantrag! An das Geld kämen sie nur über eine möglicherweise in Italien anzuleiernde Betreuung..
    Danke fürs Mitdenken und einen schönen Tag!

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