Hallo,
hier wurde im Dezember ein BerH-Schein erteilt. Dieser wurde jetzt eingereicht vom RA mit der entsprechenden Abrechnung, wobei sich aus dem SS des RA herausstellt, dass bereits im Oktober ein Verfahren anhängig war bzw. Klage eingereicht wurde.
Die entsprechende Zivilakte wurde beigezogen, in welcher der RA sich nur einmal legitimiert (vor Erteilung des BerH-Scheins) mit gleichzeitiger Anerkennung des Anspruchs. PKH wurde nicht beantragt.
Im BerH-Verfahren macht er jetzt Gebühren geltend 2503 und 2508, insgesamt 333,80 EUR.
Irgendwie alles blöd gelaufen, was würdet ihr tun?
Die Antragstellerin hat bei Gericht nicht angegeben, dass ein Verfahren anhängig ist.....wahrscheinlich wusste sie es nicht besser.