Hallo, ich habe folgendes Problem:
Im Grundbuch ist seit 1961 Frau A. W. als Eigentümerin eingetragen (Erbschein vom 6.6.61).
In Abt. II ist folgender NE-Vermerk: Es ist Nacherbfolge angeordnet. Nacherben sind die Söhne der Vorerbin: B. W. und C. W. Der Nacherbfall tritt ein, wenn die Vorerbin innerhalb von 50 Jahren seit dem Tod der Erblasserin das Grundstück B Blatt yxz an andere Personen, als an die Nacherben veräußert.
Die ursprüngliche Eigentümerin/Erblasserin E ist am 29.11.1960 verstorben.
Jetzt ist A. W. verstorben und deren Erben beantragen die Grundbuchberichtigung aufgrund eines Erbscheins nach A. W.
Genügt mir jetzt der Umstand, dass A.W. bis heute als Eigentümerin im Grundbuch steht als Nachweis, dass die Nacherbfolge nicht eingetreten und sie somit Vollerbin geworden ist oder brauche ich noch einen neuen Erbschein nach E, der A. W. als Alleinerbin ausweist (weil sie das Grundstück vor Ablauf der 50 Jahre veräußert haben könnte, aber der Vertrag nicht zum Vollzug eingereicht wurde)?
Elbin