Ablauf Nachlasssicherung / Auftreten Vermieter in der Praxis

  • Hallo Foristen,

    So richtig hat mir die Suchfunktion hier nicht weitergeholfen, ich habe mal eine ganz praktische Frage zum Ablauf:

    Bei mir kommt es immer wieder mal vor, dass der Vermieter relativ nah wohnt und die ganze Abwicklung mitbekommt.
    Daraus entwickelt sich meistens ein Redestrahl, was für Kosten er jetzt hätte: Entsorgung, Renovierung usw.
    Und diese Kosten natürlich ersetzt haben will.

    Der Hausrat dürfte nicht die Wohnung verlassen solange er noch offene Forderungen hätte.
    Vermieterpfandrecht wird hier gerne zumindest genannt.

    Es mir auch schon passiert, dass der Vermieter einfach (nach meinem Besuch) das Schloss ausgewechselt hat und meinte "Alles" sei jetzt ihm. (War eh nur Müll daher habe ich nichts agiert).

    Ich möchte einmal meinen Ablauf schildern und fragen, ob ihr da Probleme seht.

    Miene Fälle sind zumeist einfach galagert, meistens ohne großes Vermögen und zu 80 % überschuldtet.

    1. Also ich sichte die Wohnung und nehme alle Wertgegenstände (die tragbar sind) mit. Auch Dokumente, welche ich für wichtig erachte.
    Finde ich Fotos usw nehme ich die benafalls mit und farge bei den Hinterbliebenen nach, ob Interesse besteht.
    (Die Kosten für den Versand zahlt bei mir auch nicht der Nachlass sondern die betreffende Peson)
    Falls wertvolle Möbel vorhanden sind - oder andere schwere Gegenstände - lasse ich zur Not das Türschloss wechseln.

    2. Ich rufe einen Trödler an und besichtige mit ihm die Wohnung. Ich versuche dann alles mögliche zu veräußern. "Alles" meint wirklich alles.

    3. Dann kontaktiere ich den Vermieter und gehe die Sache mit ihm durch. Einen Aufhebungsvertrag stimmen die meisten eigentlich zu.
    Falls nicht machen Sie halt ihre Forderung geltend - ich überreiche aber den Schlüssel zumeist unverzüglich.

    Das ist zur Abwicklung eigentlich mein "Normaler Ablauf" - gibt es hier von euch Anregungen, Kritik oder sonst was ...

    Jetzt komme ich mal zu den atypischen Fällen:

    Der Vermieter sagt mir "ich sehe nicht ein, dass Sie alles verwertbare verkaufen und mir nur der Schrott bleibt" ich will werthaltige Sachen.
    Vermieterpfandtrecht wird da gerne eingeworfen.

    Wie agiert ihr hier konkret?

    Gruss und Danke

  • Den "Redestrahl" kenne ich :cool:

    Das mit dem Trödler halte ich für gefährlich. Das kann man eigentlich nur machen, wenn der Vermieter auf sein Pfandrecht verzichtet (was z.B. Wohnungsgenossenschaften regelmäßig machen). Ansonsten setzt man sich schon dem Vorwurf aus, man schaffe alles Wertvolle beiseite.

    Wenn der der Nachlass so mittellos ist, dass er die Räumung nicht zahlen kann und der Trödel auch nicht so wertvoll ist, dass man davon Räumung und Mietschulden bezahlen kann, wüsste ich auch nicht, wie ich dem Gericht erklären soll, dass es mir die Stunde, die ich mit dem Trödler gefeilscht habe, aus der Staatskasse bezahlen soll.

    Ich ziehe es vor, wenn sich in solchen Fällen der Vermieter mit Trödler und Entrümpeler herumärgert.

  • Zutreffend.

    Wenn die Forderungen des Vermieters - wie häufig - den Wert des Nachlasses übersteigen, hebt man das Mietverhältnis auf, überlässt dem Vermieter gemäß Vermieterpfandrecht alle in der Wohnung befindliche Habe und alles weitere ist Sache des Vermieters.

  • Danke schon einmal für die Meinungen.

    Nur zur Sicherheit - bei der Nachlassicherung vor Ort nehmt ihr aber schon alles wertvolle an euch ? (Sparbücher, Schmuck, Bargeld, KFZ usw) und erklärt dann dem Vermieter er solle sein Pfandrecht ausüben?

    Muss der Vermieter mir nicht dann auch eine Abrechnung liefern in welcher er aufführt was der Erlös des Hausrates erbracht hat?

  • Danke schon einmal für die Meinungen.
    Nur zur Sicherheit - bei der Nachlassicherung vor Ort nehmt ihr aber schon alles wertvolle an euch ? (Sparbücher, Schmuck, Bargeld, KFZ usw) und erklärt dann dem Vermieter er solle sein Pfandrecht ausüben?


    Papiere nehme ich mit, egal ob wertvoll (Sparbuch) oder nicht (Familienfotos). Bargeld, Schmuck, Münzen auch (ja, auch daran hat der Vermieter ein Pfandrecht, aber ich lasse es nicht in der vermüllten Wohnung liegen). Kfz nehme ich nicht mit, habe ja mein eigenes Auto dabei.

    Muss der Vermieter mir nicht dann auch eine Abrechnung liefern in welcher er aufführt was der Erlös des Hausrates erbracht hat?


    Er müsste das Zeug eigentlich einlagern und versteigern lassen, zum Glück kann man nach § 1245 BGB davon abweichen. In erinnere mich an einen Nachlass, wo das einzig verwertbare ein 12 Jahre alter Ford Fiesta war. Ich habe dem Vermieter sofort Kfz-Brief und Schlüssel gegeben und ihm - damit er die Karre auch loswird - noch einen Brief geschrieben, dass ich als NP dem Verkauf zustimme.

    Ja, eigentlich müsste er dann eine Abrechnung liefern. Aber wenn es offensichtlich ist, dass der Verkauf des Inventars noch nicht für die rückständige Miete langt, nun denn ...

    Einmal editiert, zuletzt von carlson (26. Februar 2016 um 16:27) aus folgendem Grund: letzten Absatz zugefügt

  • "Meine" Nachlasspfleger lassen sich vom Vermieter noch bestätigen, dass dieser sich verpflichtet, den NP zu informieren, wenn werthaltiger Nachlass bei der Räumung gefunden werden sollte.
    Hat sich natürlich noch nie einer gemeldet...

  • Vermieterpfandrecht. Ich lese immer Vermieterpfandrecht...hat einer von euch mal nachgelesen, wie das wirksam ausgeübt wird?

    Sofortiger Aufhebungsvertrag und Übertragungen des Wohnungsinhaltes auf den Vermieter oder ungeräumte Rückgabe nach Ende der regulären Mietzeit stehen beim dürftigen/überschuldeten Nachlass zur Wahl. Vermieterpfandrecht habe ich noch nie akzeptiert bzw. denen das schnell ausgeredet, wenn ich erklärt hab, was das rechtlich bedeutet und für Auswirkungen hat.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Vermieterpfandrecht. Ich lese immer Vermieterpfandrecht...hat einer von euch mal nachgelesen, wie das wirksam ausgeübt wird?


    Im dörflichen Milieu läuft das ungefähr so:

    - Vermieter: "wo krieg' ich dann jetzt mein Geld her ... [Redestrahl s.o.]"

    - NP: "ja, ja, Sie haben's schon schwer, aber wissen Sie was, Sie haben ja ein Pfandrecht an dem ganzen Zeug, was hier rumsteht"

    - Vermieter: "hä ?"

    - NP: "ja, als Vermieter haben Sie ein gesetzliches Pfandrecht an allen Gegenständen, die der Vermieter in die Wohnung geschafft hat"

    - Vermieter: "ach !" [und hat damit sein Pfandrecht wirksam ausgeübt]

    - NP: "Sie können die Wohnung räumen und wenn Ihnen für den Fernseher oder die Waschmaschine irgend einer was bezahlt, verrechnen Sie es mit dem was Sie noch an Miete zu kriegen haben"

    - Vermieter: "ei, gut" [und damit ist eine Vereinbarung nach § 1245 BGB entstanden]

  • Du (oder ihr) übertragt dann aber auch alle Sachen, welche unpfändbar sind.

    "Hierzu zählen u.a. die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, insbesondere Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, Haus- und Küchengerät, „soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf“

    Aber gerade diese könnten ja einen Wert wie darstellen wie zB Trockner, Waschmaschine, Küchenmaschine ...

    Mir zahlen aktuell die Trödler nämlich für Hausrat deutlich mehr als für anderes Inventar.

  • „soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf“

    Der tote Mieter braucht in dieser Welt nichts mehr für seine Lebens- und Haushaltsführung. Und der Fiskus als Erbe ... :confused:

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