Hallo,
bei mir streiten sich die Parteien um die Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten für die Berechnung von Nutzungen bei Darlehenswiderruf in Höhe von 1190,00 EUR.
In dem Verfahren ging um die Rückabwicklung eines Bankdarlehens. Mit dem Gutachten sollten die Rückabwicklungsfolgen, insbesondere der entsprechenden Nutzungen aus den Leistungen der Darlehensnehmer bzw. Darlehensgeberin berechnet werden. Dabei musste die Klägerseite von einer Feststellungklage auf eine Leistungsklage umstellen. Die Klägerseite ist der Meinung, dass eine Bezifferung der Rückabwicklungsfolgen ohne das Gutachten nicht möglich gewesen wäre, da die Berechnung für einen "Normalbürger"unzumutbar sei.
Die Beklagtenseite hält diese Kosten nicht für erstattungsfähig und behauptet, dass die Berechnung der Rückabwicklungsansprüche auch ohne dieses Gutachten möglich gewesen wäre.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs schulde der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer die Rückerstattung erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen. Da die Kläger die Jahreskontoauszüge hätten, hätten die Kläger alle erforderlichen Informationen, d..h,. welche Zins-und Tilgungsleistungen sie erbracht hätten. Eine Berechnung sei daher unproblematisch möglich gewesen. Es gäbe genügend kostenlose Zinsrechner im Internet.
Dabei hat die Beklagtenseite einen Link mitgeteilt.
https://www.test.de/Musterarbeitsblatt-Kreditwiderruf-Rueckabwicklung-nachrehnen-4719575-0
Ich habe diesen Link mal aufgerufen, komme mit dem Musterarbeitsblatt aber nicht wirklich klar, so dass ich dazu tendiere, die Kosten zu geben. Der Streitwert beträgt übrigens 216.800,00 EUR.
Wie seht ihr das? Hat jemand Lust, sich das Musterarbeitsblatt anzuschauen?