Ein Kind - zwei Vormundschaftsakten

  • Hallo,


    ich darf seit ein paar Wochen Pflegschaften/Vormundschaften bearbeiten. Meine Frage hat was zur Aktenführung und nichts fachliches zum Inhalt. Hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen.

    Ich habe eine Akte vor mir liegen, wo das Jugendamt den Eintritt einer gesetzlicher Amtsvormundschaft für Kind E.S. mitteilt.

    Für das gleiche Kind E.S. existiert bereits eine Vormundschaftsakte. Der Großvater hatte den Antrag auf Vormundschaft gestellt (bei mir, daher weiß ich von der anderen Akte). Dies wurde vom JA nicht befürwortet und die Kollegin hat das JA zum Vormund bestellt.

    Nun existieren zwei Vormundschaftsakten zum selben Kind E.S.. Für mich wäre es logisch, eine der beiden Akten aufgrund doppelter Aktenführung zu schließen. Meine Kollegin (bearbeitet schon etwas länger diese Abt.) meint aber, ich könne nicht einfach eine Akte schließen, sondern soll die neue Akte als Beiakte zur anderen Akte nehmen.

    Dies finde ich jedoch irgendwie komisch...

    Wie handhabt ihr solche Vorkommnisse?

  • Solche Vorkommnisse haben wir nicht ,weil da alles für ein Kind in einer Akte geführt wird.
    Manchmal macht einem lediglich forumSTAR einen Strich durch die Rechnung , welches zwischendurch zur doppelten Aktenführung nötigt.

  • Normalerweise wird hier auch alles in einer Akte geführt. Hier hat sich das alles wohl etwas überschnitten.

    Wir haben forumStar leider in FamS noch nicht. Was macht ihr im Fall, wenn forumStar euch zwischendurch zur doppelter Aktenführung zwingt? Schließt ihr nachträglich eine Akte?

  • Warum verbindest du die Verfahren nicht?


    Das war ja meine Frage: Was macht man in solch einem Fall? Habe vorher Grundbuch und Zwangsvollstreckung bearbeitet, da kam so etwas nicht vor und ich kenn mich mit der Aktenführung in FamS noch zu wenig aus.


    Aber verbinden hört sich gut an. Vielen Dank


  • Wir haben forumStar leider in FamS noch nicht. Was macht ihr im Fall, wenn forumStar euch zwischendurch zur doppelter Aktenführung zwingt? Schließt ihr nachträglich eine Akte?


    Tja nun ist es z.B. so, dass wenn der Vormund eine Genehmigung braucht, hierfür ein eigener Verfahrensgegenstand in fS existiert ( vulgo zweite Akte ).
    Ist die Genehmigung im "Zweitakt" rechtskräftig, wird diese selbstverständlich geschlossen; müsste aber dann als Beiakte wohl unterbunden werden.

  • Solche Vorkommnisse haben wir nicht ,weil da alles für ein Kind in einer Akte geführt wird.
    Manchmal macht einem lediglich forumSTAR einen Strich durch die Rechnung , welches zwischendurch zur doppelten Aktenführung nötigt.

    Nur zur Erläuterung für mich: Kannst Du mich aufklären, wie ein Programm einen zur doppelten Aktenführung nötigt? Habe mit solchen Verfahren ja nichts zu tun und daher kann ich mir das nicht recht vorstellen. Danke.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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