Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Hilfe bzw. Meinungen zu einer Sache.
Ich habe über eine Zuschlagserteilung oder auch Versagung zu entscheiden.
Betreibende Gläubigerin ist eine WEG-Verwalterin wegen rückständiger Hausgelder. Der Schuldner hat sich zum Verfahren immer wieder gemeldet und wohl auch Zahlungen geleistet, da zum Schluss selbst der Gläubigervertreter nicht mehr sicher war ob die Forderung nun beglichen ist, habe ich einen Verkündungstermin angesetzt.
Nun stellt sich die Sache so dar:
Es besteht noch eine Restforderung von unter 1000,- € und ich habe nun Bauchschmerzen bei solch kleiner Summe den Zuschlag zu erteilen.
Auf der anderen Seite sieht das ZVG keine Zuschlagsversagung wegen einer "Bagatellforderung" vor und dem Schuldner wurde mit Aussetzung der Entscheidung eine letzte Zahlungsfrist gegeben (nachdem es schon ein Vorverfahren gab und auch dieses Verfahren seit Längerem läuft).
Hinzu kommt noch, dass wohl auch schon "neue" Rückstände bei der WEG angelaufen sind.
In Kommentaren und Rechtsprechung bin ich auch nicht so recht fündig geworden, sodass mir auch eine fundierte Begründung schwer fällt.
Vielen Dank schon mal für die kommende Hilfe