Hallo,
es wurde (versehentlich) bei einer Forderung eines Arbeitgebers gegen eine ehemalige Arbeitnehmerin wegen einer Schadensersatzforderung ein normaler Mahnbescheid in 2015 beantragt. Die unerlaubte Handlung war in 2012, Ende 2015 wäre Verjährung eingetreten.
Die Arbeitnehmerin legte Widerspruch ein und beantragte - als Schuldnerin - die Abgabe an das zuständige Streitgericht. Die Sache wurde an das Landgericht abgegeben. Das ist aber unzuständig, da es sich um eine Forderung aus dem Arbeitsverhältnis handelt. Ich gehe davon aus, dass an das Arbeitsgericht verwiesen wird.
Konnte der Mahnbescheid die Verjährung hemmen?
Es hätte eigentlich ein arbeitsgerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden müssen.