Hallo,
ich bin wirklich ratlos und kann die kompetente Hilfe von Rechtspflegern gebrauchen.
Ich habe aufgrund einer Drittauskunft (Bundeszentralamt für Steuern) einen PfÜB beantragt. In diesem PfÜB ist der Schuldner benannt (auch mit Geburtsdatum). Der Schuldner schreibt sich auf dem Titel mit "ö" und wird laut Auskunft aber mit "oe" bei der Bank geführt. Nun behauptet die Bank, sie könne den Schuldner nicht zuordnen. Also schrieb ich einen Brief, in dem ich auch die beiden bekannten Konten angab sowie darauf hinwies, dass er bei Ihnen laut offizieller Auskunft mit "oe" geführt ist. Ich erhielt nun die Antwort von der Bank, dass eine neue Pfändungsmaßnahme für neuen Daten erforderlich sei und sie somit bei ihrer ersten Auskunft bleiben.
Ist es wirklich richtig, dass ich einen neuen PfÜB beantragen muss? Außerdem wird dieser nicht erfolgreich, da der PfÜB mit dem Titel übereinstimmen muss und auf dem Titel ein "ö" statt "oe" steht. Dies kann doch nun wirklich kein "Schlupfloch" für Schuldner sein...
Ich wäre furchtbar dankbar, wenn ihr mir helfen könntet, am liebsten auch mit zitierfähiger Rechtsprechung bzw. Literatur. Leider bin ich auf juris und im Zöller nicht auf diese Problematik gestoßen....
Grüße
eleanor