• Hab da noch eine Frage: Ich habe eine GmbH die ihre Sitz von Berlin zu mir verlegen will.

    Vom zuständigen AG in Berlin hab ich also die Anmeldung und alles bekommen und mir das genauer angeguckt. Was mich halt stutzig gemacht hat ist, dass alle Gesellschafter in Berlin wohnen. Die GFs auch und das nach dem Unternehmensgegenstand zu betreibende Restaurant auch. Deswegen habe ich den Notar angeschrieben und ihn gefragt was denn der Grund für die Sitzverlegung sei. Ich hatte halt vorher von einer Kollegin gehört, dass eine Sitzverlegung eben nicht rechtsmissbräuchlich sein darf. Deswegen wollte ich sicher gehen. Gleichzeitig hab ich die IHK angehört und den Kostenvorschuss angefordert.

    Der Notar schrieb daraufhin ziemlich pampig zurück auf welcher Rechtsgrundlage denn meine Anfrage beruhen würde. Daraufhin hab ich tatsächlich einen Beschluss vom Kammergricht gefunden bzw. eine Stelle im Baumbach/Hueck wo geraten wird sowas zu überprüfen. (Die würde ich euch ja auch gerne jetzt sagen, aber ich bin grade daheim und nicht mehr im Büro und weiß sie nicht auswendig xP)

    Der Notar war wie zu erwarten wenig begeistert und schrieb zurück, dass es ja hier eine ganz andere Situation sei (In dem Beschluss war glaub ich die Gesellschaft oder ein Gesellschafter kurz vor der Inso, bei mir gibts dafür wohl keine Anhaltspunkte). Der Vorschuss ist zwar noch nicht da, aber die Frist dazu ist auch noch nicht abgelaufen.

    Und von der IHK hab ich heute nen Anruf bekommen. Die sagten mir, sie fänden das zwar auch ziemlich komisch, aber so eine richtige Handhabe haben die nicht und um ehrlich zu sein sind die mit ihrem Latein auch am Ende. Die Geschäftsanschrift soll ja nicht geändert werden, nur der Sitz. Und unter der Anschrift in Berlin ist die natürlich weiterhin erreichbar, die Gesellschaft...

    Ich finde die Sache ziemlich merkwürdig. Hatte einer von euch schonmal sowas? :/

  • Kommt hier relativ häufig vor.
    Ich kann jedoch keine Rechtsmissbräuchlichkeit sehen, wenn der Sitz von den Wohnorten der Gesellschafter/Geschäftsführer abweicht.
    Es gibt ja auch Gesellschafter/Geschäftsführer, die gar nicht in Deutschland wohnen und hier eine Gesellschaft errichten. Dann müsste man diese Eintragungen ja immer ablehnen.
    Hier herrscht die freie Sitzwahl und so lange die Gesellschaft postalisch unter der im HR eingetragenen Anschrift erreichbar ist, hat uns der Ort des Sitzes nicht zu interessieren.

  • So etwas kommt häufig vor.
    Ein Grund den statuarischen Sitz zu ändern könnte beispielweise die abzuführende Gewerbesteuer sein, die je nach Ort unterschiedlich hoch sein kann (außer natürlich das Finanzamt stellt auf den tatsächlichen Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit ab).

  • Ohne eindeutige Anhaltspunkte für eine Firmenbeerdigung (z.B. neuer Geschäftsführer, 21 Jahre, Kasachstan) sehe ich auch keine Rechtsgrundlage für die Auskunft.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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