Ich habe einen Zwangsversteigerungsinteressenten, der eine Abschrift des Gutachtens per Email wünscht. Meiner Meinung nach umgeht er damit die Kopierkosten, erspart unserer Geschäftsstelle natürlich aber auch die Arbeit. Wie handhabt Ihr solche Anfragen? Email ja oder nein? Kopierkosten ja oder nein?
Gutachen per Email?
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claudi -
3. März 2016 um 10:53
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In Brandenburg gibt es eine Verfügung von ganz weit oben, wir dürfen als Person nicht per E- Mail nach draußen kommunizieren, sondern nur die jeweilige Abteilungs- E- Mail- Anschrift.
Also erst einmal schauen, was das IT- Dezernat dazu sagt
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Die Frage stellt sich bei uns nicht, da die Gutachten mit im Internet veröffentlicht werden und dort kostenfrei abgerufen werden können.
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Wir haben die GA nicht in digitaler Form vorliegen. Die CD geht an das Unternehmen, welches die Veröffentlichungen noch für uns macht. Da kann es auch eingesehen und abgerufen werden.
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Wir haben die GA nicht in digitaler Form vorliegen. Die CD geht an das Unternehmen, welches die Veröffentlichungen noch für uns macht. Da kann es auch eingesehen und abgerufen werden.
Kostenfrei??
Interessenten bekommen bei uns gar keine Abschriften, also auch nicht per Mail. Per Mail kommuniziere ich eh nicht und wenn, nur per EGVP.
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Ich habe einen Zwangsversteigerungsinteressenten, der eine Abschrift des Gutachtens per Email wünscht. Meiner Meinung nach umgeht er damit die Kopierkosten, erspart unserer Geschäftsstelle natürlich aber auch die Arbeit. Wie handhabt Ihr solche Anfragen? Email ja oder nein? Kopierkosten ja oder nein?
Kein Versand, weder per Email noch auf Papier.Die Frage stellt sich bei uns nicht, da die Gutachten mit im Internet veröffentlicht werden und dort kostenfrei abgerufen werden können.
Dito.
Und wem das nicht reicht, möge zu den Sprechzeiten erscheinen und das gerichtliche Gutachten bei Gericht einsehen. -
Kostenfrei??
Ja.
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Kostenfrei??
Ja.
Gut. Kenne ich aber auch anders.
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Kopierkosten ja oder nein?
Es gibt nicht nur Regelungen für Kopien von Dokumenten, sondern auch für die Überlassung von Dateien und hier auch, wenn die erst hergestellt werden müssen. Einfach mal die ganze Nr. 9000 KV GKG lesen.
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Die Frage stellt sich bei uns nicht, da die Gutachten mit im Internet veröffentlicht werden und dort kostenfrei abgerufen werden können.
Ist bei unserem AG auch so, allerdings wird dort meist nur das marginale Gutachten veröffentlicht, Anlagen wie z. B. Baupläne o. ä. fehlen. Wird das bei Euch dann auch veröffentlicht?
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Bei uns wird das komplette Gutachten nebst Expose als PDF im ZVG-Portal veröffentlicht. Im Rahmen der Anhörung zur Verkehrswertfestsetzung erhalten z.B. Gläubiger(-vertreter), deren E-Mail-Adresse bekannt ist, das Gutachten per Mail und nicht schriftlich. Auf Anforderung übersenden wir die Gutachten auch an andere Beteiligte per E-Mail.
Die Kosten für die Datei über 2,50 EUR werden zumeist wegen der Kleinbetragsverordnung nicht erhoben.
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