Strafvollstreckung Berlin

  • Hallo zusammen,
    ein neuer Kollege, der aus Berlin zu uns gekommen ist, erzählte mir soeben, dass es in Berlin mitunter / im Schnitt ~3 Monate nach Rechtskraft dauert, bis eine Ladung zum Strafantritt (im OV) verschickt wird.
    Insbesondere, wenn es um eine verworfene Revision geht, da die Akten erst wieder LG & AG, etc. zugeführt werden müssten.

    An die Berliner Vollstrecker: Kommt das hin?!
    Bei uns in NRW geht das wesentlich schneller.

    Und wie verhält es sich bei Euch mit d. Gewährung von Strafaufschüben, zwecks Wohnungskündigung / Einlagerung von Möbeln, etc.
    Besagter Kollege erwähnte zudem, dass das in Berlin so gut wie nie gewährt wird...
    Hier zieht sowas meistens größere Kriege mit dem RA des VU nach sich.

    Einmal editiert, zuletzt von FLANEUR (4. März 2016 um 09:51)

  • Es sind nicht nur die bösen Gerichte, auch die StA Berlin ist völlig versackt. Alle in Freiheit befindlichen VU'ten werden in den offenen Vollzug geladen, so dass sich Teil 2 Deiner Frage in Berlin nicht stellt.

  • Danke für deine Antwort.
    War etwas überrascht, über die langen Bearbeitungszeit der verschiedenen Stellen, ohne die Aussage des Kollegen anzweifeln zu wollen.
    Dann hat sich das in Berlin also immer noch nicht gebessert :(.

    Zu Teil 2 meiner Frage: Trotz Ladung in den OV wird doch sicherlich trotzdem der ein, oder andere, Aufschubsantrag gestellt.
    Alleine die Ladung in den OV bedeutet ja noch nicht, dass der VU auch dort verbleibt und aus diesem Grund zbsp vorsorglich noch seine Wohnung kündigen will.
    Bei schlüssiger Begründung geben wir dem zu 90% statt.

  • Die Überlastung wird durch die politisch verordnete Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen verursacht.
    Da ich nicht mehr bei der StA bin, kenne ich die dortige Praxis der Bewilligung eines Strafaufschubes nicht genau. Sie wurde aber hier immer sehr restriktiv gehandhabt. Die VU'ten haben einen mehrwöchigen Vorlauf zwischen Rechtskraft und Ladung, so dass sie genug Zeit für ihre Angelegenheiten hatten. Dein Einwand einer Wohnungskündigung trotz offenen Vollzug ist ein wenig abwegig.

  • Ok, deinen Einwand der Abwegigkeit in punkto Wohnungskündigung kann ich bei genereller Ladung in den OV nachvollziehen.

    Hatte schon gelesen,dass Berliner JVA'en ein riesiges EFS Problem haben.
    Das sich die Bearbeitung aber trotzdem ~3 Monate hinzieht war mir nicht bewusst.
    Da der VU von Rechtskraft bis Ladung also tatsächlich mehrere Wochen / Monate Zeit hat seine Belange zu regeln, ist restriktive Handhabung beim Thema Aufschub dann natürlich auch schlüssig.

  • Auch hier stimme ich erneut zu. Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach...
    Aber das ist ja dann relativ "entspannt" für den rechtskräftig VU'ten, wenn erstmal laaaaaange nichts kommt, und dann irgendwann mal in den OV geladen wird.

  • Naja, entspannt ist auch anders. Ich kann dem Mandanten dann nur sagen - da kommt irgendwann mal ne Ladung. In 3 Wochen. Oder in 7 Monaten.

    Das ist natürlich ein sehr langer Zeitraum (weiterer) Ungewissheit für den VUT'en & seine Familie.
    Aber zumindest besteht noch Hoffnung einige Monate in Freiheit zu sein.
    Die Aussicht darauf wäre mir persönlich lieber, als definitiv ~4 Wochen nach Rechtskraft einfahren zu müssen.
    Man könnte jetzt auch anmerken, dass viele VUT'e es schnell hinter sich haben wollen und froh sind wenn die Ladung kommt, aber das entspricht ja auch nicht den Tatsachen, bei der niedrigen Quote an Selbststellern

  • Unsere Selbststellerquote ist sehr hoch. Die Ladungen enthalten den Hinweis, dass bei Nichtantritt der offene Vollzug entfällt und die Polizei den VU in den geschlossenen Vollzug der JVA Moabit einliefern wird.

  • Unsere Selbststellerquote ist sehr hoch. Die Ladungen enthalten den Hinweis, dass bei Nichtantritt der offene Vollzug entfällt und die Polizei den VU in den geschlossenen Vollzug der JVA Moabit einliefern wird.

    Bei genereller Ladung in den OVB kann ich mir das gut vorstellen.
    Da wählt man, Hirn vorausgesetzt, das geringere Übel und stellt sich.

    Sollte man keinerlei offenen Ermittlungsverfahren, etc. mit sich rumschleppen, verbleibt man meist ja auch dort...

  • Unsere Selbststellerquote ist sehr hoch. Die Ladungen enthalten den Hinweis, dass bei Nichtantritt der offene Vollzug entfällt und die Polizei den VU in den geschlossenen Vollzug der JVA Moabit einliefern wird.

    Bei genereller Ladung in den OVB kann ich mir das gut vorstellen.
    Da wählt man, Hirn vorausgesetzt, das geringere Übel und stellt sich.

    Sollte man keinerlei offenen Ermittlungsverfahren, etc. mit sich rumschleppen, verbleibt man meist ja auch dort...


    Der offene Vollzug endet oft schon mit dem pos. BtM-Befund bei der Aufnahmeuntersuchung.

  • Unsere Selbststellerquote ist sehr hoch. Die Ladungen enthalten den Hinweis, dass bei Nichtantritt der offene Vollzug entfällt und die Polizei den VU in den geschlossenen Vollzug der JVA Moabit einliefern wird.

    Wir laden 2x. Das 2x mit ZU

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