Versicherungen im Studium

  • Hallo alle zusammen,

    ich habe das Glück, dieses Jahr im August 2016 das Studium/den Vorbereitungsdienst zur Rechtspflegerin anzutreten. :daumenrau

    Allerdings gehöre ich zu einer Nichtbeamtenfamilie, weshalb ich mich noch ein wenig schwer tue, mir einen Überblick über die notwendigen privaten Versicherungen zu verschaffen. :oops:

    Vielleicht kann jemand Rat und ein wenig Hilfestellung geben. Klar, die private Krankenversicherung MUSS sein. Aber was ist zum Beispiel mit der Dienstunfähigkeitsversicherung? Schon während dem Studium versichern lassen oder erst nach der bestandenen Prüfung? Gibt es sonst noch Versicherungen die man als Anwärter braucht? Bei welchen Versicherungen seid ihr versichert, und welche Tarife könnt ihr empfehlen? :gruebel:

    Was muss ich beachten, wenn ich doch mal zum Arzt muss? Muss ich die Rechnungen vorstrecken oder einfach an die jeweilige Versicherung weiterleiten? :bahnhof:

    Ich hoffe jemand kann ein wenig "Licht" in die Sache bringen.
    Vielen Dank vorab. :) :2danke

  • Hi, zunächst Glückwunsch, dass du genommen wurdest.

    Ich persönlich habe mich nur krankenversichert, eine Dienstunfähigkeitsversicherung habe ich nicht abgeschlossen. Ich denke, das werde ich nach Abschluss der Ausbildung machen.

    Ich bin bei Debeka versichert (auf Empfehlung vieler Kollegen) und finde die auch sehr gut. Du solltest dir verschiedene Angebote einholen und die Versicherungen vergleichen. Dabei solltest du beachten, dass der günstigste Tarif nicht immer der Beste ist.
    Bei der Versicherung musst du eine Art Fragebogen ausfüllen, zur Größe, Gewicht, Vorerkrankungen etc., die müssen ja entscheiden, ob sie dich aufnehmen wollen oder nicht. Ich habe z. B. aufgrund Allergie einen Risikozuschlag in meinem Tarif. Sind - als Anwärter - aber z. Zt. nur ca. 15 € mehr als der Tarif sonst kosten würde.

    Privat krankenversichern musst du dich in Höhe von 50 %, da die übrigen 50 % der Behandlungskosten von der Beihilfe getragen werden. Du musst den Versicherungsschein deiner privaten Krankenkasse der Beihilfe übersenden.

    Wenn du zum Arzt gehst, bekommst du die Rechnung per Post. In der Regel haben die Ärzte meiner Erfahrung nach gute Zahlungsfristen. Ich reiche die Rechnung immer erst bei der Versicherung und bei der Beihilfe ein und überweise den Betrag dann, wenn das Geld da ist. Das dauert bei mir in der Regel bis zu 2 Wochen.
    Je nachdem wie die finanzielle Situation ist, kannst du das Geld auch vorstrecken. Die meisten Ärzte kennen sich ja mit den Versicherungsverhältnissen der Beamten aus und wissen daher auch, dass du die Rechnungen einschickst.

  • Achtung Krankenhausaufenthalt. Neben den Kosten für das Bett ("zahlen 8000 € sofort netto ohne Abzug") wird jede ärztliche Leistung und Untersuchung getrennt abgerechnet. Meine Beihilfestelle braucht in der Regel 3-4 Wochen. Und da ein Mindestbetrag einzuhalten ist, ha ich genug Rechnungen schon bezahlt, bevor das Geld da ist - oder anders ausgedrückt, als chronisch Kranker gewähre ich meinem Arbeitgeber ständig ein zinsfreies Darlehen.

  • Wobei ich von Kollegen weiß, dass man im Krankenhaus oft eine Abtretungserklärung abgeben kann, damit das Krankenhaus direkt mit der privaten Versicherung abrechnen kann. Persönlich habe ich da jedoch noch keine Erfahrung.

    Als Anwärter haben wir, soweit ich weiß, keinen Mindestbetrag.

  • ich hab mal in einem 1/2 Jahr 1700 € Kontoüberzieheng und Eigenanteile bezahlen müssen. Ohne Krankenhaustagegeld wäre ich ein Fall für die InsO geworden. Das (öffentlich-rechtliche) Krankenhaus hat zwar Raten akzeptiert, war aber sonst zu nichts bereit, obwohl das Geld die Staatskasse nur ganz kurz verlassen hat. :mad:

  • Das hört sich echt übel an :(
    Ich kann nur hoffen, dass nicht alle Krankenhäuser so sind. Von einem solchen Fall habe ich sonst noch nie gehört.

  • Die neben der Krankenversicherung wichtigste Versicherung ist eine private Haftpflichtversicherung. Kostet nicht viel.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


    Ja, das stimmt. Wobei man i. d. R. über die Eltern versichert ist, wenn man noch in deren Haushalt wohnt. Wenn man, wie ich, sich eine eigene Wohnung nimmt, muss man natürlich selbst eine Versicherung abschließen.

  • ...Klar, die private Krankenversicherung MUSS sein. Aber was ist zum Beispiel mit der Dienstunfähigkeitsversicherung? Schon während dem Studium versichern lassen oder erst nach der bestandenen Prüfung?...

    Mit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) ist es so eine Sache: Die Versicherungsvertreter weisen immer gern darauf hin, dass man als junge Beamtin oder junger Beamter noch keine oder nur sehr geringe Versorgungsansprüche hat. Das ist auch durchaus richtig. Andererseits sind die Prämien für die BUZ ziemlich hoch. Letztlich ist es eine Frage des eigenen Sicherheitsbedürfnisses, ob man dieses Risiko eingeht oder absichert. Ich habe damals darauf verzichtet, aber es ist eine individuelle Entscheidung. Ein Patentrezept für die vorzunehmende Abwägung gibt es nicht.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Wenn dann braucht man eine dienstunfähigkeitsversicherung, da man nicht berufsunfähig wird. Diese bietet nicht jede Versicherung an, aber es ist nicht so teuer wenn man jung ist, vergleichen lohnt sich, bei der debeka hätte ich 25 Euro mtl. mehr bezahlt als jetzt bei der dkv.

  • Die neben der Krankenversicherung wichtigste Versicherung ist eine private Haftpflichtversicherung. Kostet nicht viel.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Die bereits genannte Versicherung ergänzt diese noch um eine "Amtshaftpflicht", wo auch abgedeckt ist, wenn Dich Dein Dienstherr in Regress nehmen will. Da gehört auch dazu, wenn der Dienstherr die Schließanlage austauschen muss, weil Du Deinen Schlüssel verloren hast. Kostet ca. 0,60 Euro extra.

  • Richtig. Aber hier geht ja um die Versicherungen während des Vorbereitungsdienstes. Ein Anwärter kann zwar seinen Schlüssel verlieren, ein Vermögensschaden ist aber unwahrscheinlich (wenn auch nicht gänzlich ausgeschlossen), da der Ausbilder die Entscheidungen ja unterschreibt.

  • Aus dem Bekanntenkreis weiß ich, dass man auch freiwillig krankenversichert sein kann, da die Bezüge in der Anwärterausbildung noch nicht so hoch sind.

    Man sollte also die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen.

  • Ja das geht, man sollte dann bedenken, dass man den vollen Beitrag allein zahlen muss, da 15,5 Prozent vom brutto, mindestens um die 150 Euro. Als Anwärter zählt man bei der privaten Ca 80-100 Euro, je nach alter und Versicherung. Teuer wird es bei beiden erst nach dems Studium. Und immer an die gesundheitsfragen denken, das kann nach den drei Jahren auch schwerer werden.

  • Aus dem Bekanntenkreis weiß ich, dass man auch freiwillig krankenversichert sein kann, da die Bezüge in der Anwärterausbildung noch nicht so hoch sind.

    Man sollte also die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen.


    Welchen Vorteil siehst du bei der freiwilligen KV? :gruebel:

    Als gravierender Nachteil sind - wie Bine84 schon anmerkte - die höheren Beiträge zu betrachten.

  • Welchen Vorteil siehst du bei der freiwilligen KV? :gruebel:

    Ein (finanzieller) Vorteil kann in der beitragsfreien Mitversicherung weiterer Familienmitglieder liegen.

    Außerdem kann die GKV dann interessant sein, wenn die PKV einen Vertrag nur mit Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen abschließen will.

    Schließlich ist zu bedenken, dass später (bei gestiegenem Einkommen) regelmäßig keine Rückkehr in die GKV mehr möglich ist.

    Wie schon gesagt - alles Punkte, die in die Abwägung einfließen sollten.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Welchen Vorteil siehst du bei der freiwilligen KV? :gruebel:

    Ein (finanzieller) Vorteil kann in der beitragsfreien Mitversicherung weiterer Familienmitglieder liegen.

    Außerdem kann die GKV dann interessant sein, wenn die PKV einen Vertrag nur mit Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen abschließen will.

    Schließlich ist zu bedenken, dass später (bei gestiegenem Einkommen) regelmäßig keine Rückkehr in die GKV mehr möglich ist.

    Wie schon gesagt - alles Punkte, die in die Abwägung einfließen sollten.


    Bei Übernahme als Rechtspfleger hat man aufgrund des höheren Einkommens natürlich auch die wesentlich stärkere Beitragsbelastung als freiwilliges Mitglied in der GKV gegenüber der PKV.

    Auch genießt man nicht den teilweise gegebenen Vorteil als Privatversicherter (kürzere Wartezeiten auf Termine, mehr Untersuchungen usw.).

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