Kosten für die Eintragung eines Erbbauberechtigten

  • Hallo,

    ich habe ein neues Erbbaurecht eingetragen und komme leider mit den zu erhebenden Kosten nicht ganz klar. Und zwar ergibt sich aus meinem Eureka Kosten Programm, dass für die Eintragung eines Erbbauberechtigten eine Gebühr nach Nr. 14110.3 anfällt. Allerdings finde ich weder im Kommentar noch im Internet irgendetwas zu dieser Vorschrift? Bin ich nicht auf dem aktuellen Stand oder ist das Programm fehlerhaft und es gibt Nr. 14110.3 gar nicht (mehr)?

  • Hallo,

    die Kosten für die Eintragung eines Erbbaurechtes werden unter Nr. 14121 mit einer vollen Gebühr angesetzt.

    Eine "extra" Nummer gibt es nicht. Ich erläutere es dann im Rahmen eines Textzusatzes.

  • Guten Morgen :)

    Es wurde ein Erbbaurecht bestellt und für den Berechtigten (nicht der Eigentümer) eingetragen.

    Würdet ihr jetzt nur die Eintragung des Erbbaurechtes in Rechnung stellen oder zusätzlich noch eine Eigentumsumschreibungsgebühr? :gruebel:

    Grüße :)

  • Naja der Eigentümer hätte ja auch grds. erstmal für sich selbst das Erbbaurecht bilden können.. wenn es dann übergegangen wäre, hätte es ja auch eine Gebühr ausgelöst..

  • Und zwar ergibt sich aus meinem Eureka Kosten Programm, dass für die Eintragung eines Erbbauberechtigten eine Gebühr nach Nr. 14110.3 anfällt. Allerdings finde ich weder im Kommentar noch im Internet irgendetwas zu dieser Vorschrift? Bin ich nicht auf dem aktuellen Stand oder ist das Programm fehlerhaft und es gibt Nr. 14110.3 gar nicht (mehr)?


    Dieser Kostentatbestand betrifft den Wechsel des Erbbauberechtigten. Er ist nicht für die Neueintragung eines Erbbaurechts gedacht.

    Ulf

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