Titelumschreibung für Unterhaltsrückstände

  • Ich habe hier einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss gegen den Vater vorliegen. Titel hat Jugendamt als Beistand erwirkt. Das Kind ist jetzt volljährig. Das Jugendamt hat der Mutter die Höhe der Unterhaltsrückstände mitgeteilt und sie darauf hingewiesen, dass sie die Titelumschreibung auf sich beantragen kann. Das hat sie jetzt gemacht.

    Geht das ? Wenn ja, welche Nachweise für die Rechtsnachfolge brauche ich ?

  • Warum sollte denn die Mutter Rechtsnachfolgerin des Kindes sein? Das würde ich mir zunächst einmal näher erläutern lassen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Die Mutter kann gegen das Kind durchaus einen schuldrechtlichen Anspruch auf Abtretung des Unterhaltsanspruches haben, wenn sie auch den Barunterhaltsanspruch des Kindes ersatzweise erfüllt hat.
    Insoweit werde ich diesen Beitrag später noch ergänzen (bin gerade etwas in Zeitnot). Warum sollte das Kind auch jetzt noch einen Unterhaltsanspruch haben, wenn ihm gegenüber der Anspruch - wenn auch durch eine dritte Person - erfüllt wurde. Das funktioniert m.A. aber nicht über den einfachen Weg einer Titelumschreibung, sondern nur über vorherige Abtretung bzw. ein neues Unterhaltsverfahren.

  • So, nun noch wie versprochen eine kleine Ergänzung:

    Ich will das hier nicht ausführlich darlegen, denn nachlesen kann das jeder unter "Familienrechtlicher Ausgleichungsanspruch", Palandt BGB, Rn 18 zu § 1606.

    Mit einfacher Titelumschreibung ist es also nicht getan, sofern da keine öffentliche Urkunde mit einer Abtretung vorliegt, denn es liegt kein gesetzlicher Forderungsübergang vor, die Kindesmutter muss den "Familienrechtlichen Ausgleichungsanspruch" selbst (ggf. gerichtlich) geltend machen.

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