Die Erblasserin ist mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien nach dem 17.08.2015 verstorben. Hier ist ein gemeinschaftliches Testament verwahrt.
Wie ist die Vorgehensweise?
Ich eröffne das Testament als Verwahrgericht und dann?
Schicke ich es an das zuständige Nachlassgericht in Spanien?
Das Nachlassgericht in Spanien sagte dem Erben, das deutsche Gericht sei zuständig.