Beratungshilfe Asyl

  • (Hier) muss doch nix erschwert werden. Es reicht, auf die vorliegenden Mängel hinzuweisen und zu warten, was da kommt.
    Wenn schon bei solch klaren Fällen geschraubt, gezogen und gedreht wird, bis es auf die eigene Empfindung passt, dann gute Nacht...

    Ich kann dir leider nicht folgen. :gruebel:

    Also ich habe schon kurz nach Bekanntwerden (1 Woche nachdem ich den Fall meiner Verwaltung angetragen hatte) eine Nachricht erhalten, die offenbar durch das OLG Frankfurt am Main umher geschickt wurde. Und heute kam erneut eine Nachricht, welche Staatsanwaltschaft nun zentral mit dem Fall befasst ist.

    Achso: Ich bin in Hessen.

    Kannst du mir vielleicht per PN mitteilen, welche Staatsanwaltschaft das ist und ob ihr aufgefordert wurdet die Akten dorthin zu übersenden oder ähnliches?

  • hätte hier die ganze Sache zumindest erschwert.

    (Hier) muss doch nix erschwert werden.

    besser?

    Das ist mir schon klar. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es noch ein (erheblicher) Mehraufwand für die Partei gewesen wäre, wenn jeder Antrag im Original mit handschriftlichen Unterschriften etc. versehen worden wäre, anstatt nur jeden Antrag den örtlichen Begebenheiten anzupassen. Auf die fehlende Originalunterschrift wurde bereits hingewiesen #39. Ob Mangel oder nicht kann dahin gestellt bleiben. Deine o.g. Aussage bringt für mich jedoch zum Ausdruck, als ob das Gericht künstlich Steine in den Weg legen will, was jedoch niemand beabsichtigt. Wie du bereits selbst schreibst: "Es reicht, auf die vorliegenden Mängel hinzuweisen und zu warten, was da kommt." Daher ist der letzte Satz: "Wenn schon bei solch klaren Fällen geschraubt, gezogen und gedreht wird, bis es auf die eigene Empfindung passt, dann gute Nacht..." für mich nicht nachvollziehbar. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Küstenkind (6. April 2016 um 10:03) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • hätte hier die ganze Sache zumindest erschwert.

    (Hier) muss doch nix erschwert werden.

    besser?

    Das ist mir schon klar. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es noch ein (erheblicher) Mehraufwand für die Partei gewesen wäre, wenn jeder Antrag im Original mit handschriftlichen Unterschriften etc. versehen worden wäre, anstatt nur jeden Antrag den örtlichen Begebenheiten anzupassen. Auf die fehlende Originalunterschrift wurde bereits hingewiesen #39. Ob Mangel oder nicht kann dahin gestellt bleiben. Deine o.g. Aussage bringt für mich jedoch zum Ausdruck, als ob das Gericht künstlich Steine in den Weg legen will, was jedoch niemand beabsichtigt. Wie du bereits selbst schreibst: "Es reicht, auf die vorliegenden Mängel hinzuweisen und zu warten, was da kommt." Daher ist der letzte Satz: "Wenn schon bei solch klaren Fällen geschraubt, gezogen und gedreht wird, bis es auf die eigene Empfindung passt, dann gute Nacht..." ist für mich nicht nachvollziehbar. :)


    :daumenrau

  • Also in Bayern wurde aufgefordert, bei Eingang eines solchen Antrags direkt Strafanzeige zu stellen. Auf jeden Fall ist die Staatsanwaltschaft damit befasst und die Schreiben, die seitens des OLG weitergeleitet wurden, lassen darauf schließen, dass auch die Länder untereinander in Kontakt stehen.


  • Da wurde echt nur 20x ausbezahlt? Kann ich fast nicht glauben.... Ich bin an dieser Stelle mal so ehrlich und gebe zu, dass ich auch bewilligt habe (gewisse Probleme habe ich zwar gesehen, mich aber im Ergebnis doch für eine Bewilligung entschieden)... Ausgezahlt habe ich zum Glück nichts... Anders als der Kollege vom Nachbargericht :(

  • Die wahrscheinlichere Karriere ist die des Berufskriminellen. Rechnen wir doch mal nach:

    -) als 17jähriger eine Jugendstrafe von 2,5 Jahren kassiert (was im Übrigen gar nicht so einfach ist)
    -) nach der Entlassung dort soviele weitere Straftaten begangen, dass er in mehreren Verfahren insgesamt eine Gesamtstrafe von 5 Jahren begangen hat, die er derzeit absitzt
    -) jetzt noch 2 Jahre 10 Monate obendrauf
    und es ging offenbar immer um Wirtschaftssstraftaten zu seinem Vorteil.

    Darin dürfte ein klares Muster liegen, das sich bereits erheblich verfestigt hat. Ohne intensivste psychologisch-therapeutische Aufarbeitung, die unsere Anstalten so kaum leisten können, dürfte sich so etwas nicht ändern. Leider verhält sich der Artikel nicht dazu, ob irgendetwas aus dem sparsamen vorhandenen Katalog von entsprechenden Begleitmaßnahmen erfolgen soll. Therapie jetzt müsste das Gebot sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Therapie klingt natürlich gut, aber müsste da nicht eine Störung mit Krankheitswert vorliegen?

    Nur weil jemand den Betrug als Mittel entdeckt, mangels Arbeitstätigkeit seine wirtschaftlichen Verhältnisse immer mal wieder (vorübergehend) zu verbessern, ist er ja nicht zwingend krank. Sonst müsste man auch den mehrfach erwischten Dieb in Therapie schicken.


    (Davon abgesehen, fehlt es in den JVAs wohl an entsprechenden personellen Ressourcen, um alle "Bedürftigen" therapieren zu können.)

  • Insbesondere im Jugendvollzug versucht man ja, die Straftäter zu therapieren. In vielen Fällen, insbesondere bei Gefangenen mit erheblicher Hafterfahrung, wird eine Therapiewilligkeit, die stets Voraussetzung für einen Erfolg ist, von den Gefangenen nur geheuchelt um Hafterleichterungen zu bekommen.

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