Ich habe hier ein umfangreiches Hinterlegungsverfahren. Jetzt meldet sich eine Anwältin und bittet um Mitteilung, ob noch Beträge hinterlegt sind, da ihr Mandant vollstreckbare Ansprüche gegen einen der möglichen Berechtigten habe.
Kann ich ihr da Auskunft erteilen?
Ich habe im HintG NRW nichts dazu gefunden. (§ 4 HintG NRW bezieht sich nur auf Akteneinsicht der Beteiligten, passt also bisher nicht.)
Wonach könnte sich die Berechtigung ergeben?