Ich komme hier nicht weiter: Am 11.6.14 hat das Mahngericht einen Vollstreckungsbescheid erlassen. Dieser wurde dem Schuldner am 16.6.2014 zugestellt. Am 18.6.2014 wurde die Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids an den Gläubiger übersandt. Dieser beantragte mit diesem Vollstreckungsbescheid einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, welcher am 28.7.14 erlassen wurde. Nun stellt sich über verschlungene Weg heraus, dass der Schuldner wohl am 30.6.2014 einen Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid in Coburg eingelegt hat. Coburg hat entsprechend das streitige Verfahren an unser Zivilgericht abgegeben. Der Gläubiger wurde aufgefordert, seinen Anspruch zu begründen. Da sich der Gläubiger jedoch über ein halbes Jahr nicht geäußert hat, wurde das Verfahren im Januar 2015 nach Aktenordnung weggelegt. Die Pfändung und Überweisung lief aber wohl weiter, jedenfalls ist dem Schuldner jetzt eingefallen, dass er gegen den Pfüb vorgehen möchte. Wie kann ich hier vorgehen?
Widerspruch Vollstreckungsbescheid streitiges Verfahren
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cawo80 -
9. März 2016 um 12:11
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Er muss sich (zunächst) nicht gegen den PfÜb wehren, sondern gegen den VB vorgehen. D.h. das Gericht mal fragen warum es nicht im Sinne von § 700 Abs. 5 ZPO weitergeht und im Zweifel mal die Einstellung gegen Sicherheit beantragen.
p.s. wgl. nach Aktenordnung war übrigens falsch
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hat der Richter verfügt.
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Das macht es ja nicht zwingend richtiger
Aus ZV Sicht kann man auf jeden Fall nichts machen solange der VB so in der Welt ist.
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