Hallo zusammen ...
ich hab eine komische Sache auf dem Tisch:
Als der PfÜB erlassen wurde, war alles ok. Es gab keine Anhaltspunkte für Bedenken. Nun hat der Gläubiger von sich aus eine korrigierte Forderungsaufstellung eingereicht, aus der ersichtlich ist, dass bei der Forderungsaufstellung aus dem PfÜB Zahlungen des Schuldners in nicht unerheblicher Höhe "vergessen" wurden.
Im Übrigen weiß ich nach heutiger mündlicher Mitteilung des RA der Ehefrau des Schuldners, dass die Eigentumswohnung den Ehegatten je zur Hälfte gehören. gepfändet wurden die Kaltmieten. Daher hätte der PfÜB wegen der Mieten gar nicht erlassen werden dürfen, weil kein Titel gegen beide Ehegatten vorlag.
ich weiß jetzt grad nicht, wie ich vorgehen soll. hat jemand eine Idee?
Vielen Dank schon mal
Lucky