Hallo,
in 2 Wochen erfolgt eine außerordentliche Gläubigerversammlung in einem IN Verfahren (Firma X).
TAO ist das die Gläubiger einen Kostenvorschuss leisten, damit das Verfahren gegen den Vertreter (Person Y) der Firma X eröffnet werden kann.
Hierbei soll auch das Gutachten aus dem Verfahren des Y verlesen werden.
Hiergegen legt der Y nun schriftlich "Einspruch" gegen das Verlesen ein wegen Datenschutz.
M.E. gibt es mangels Entscheidung dagegen kein Rechtsmittel. Zumal das Verlesen durch den IV erfolgen soll, also keine Entscheidung des Gericht vorliegt.
Nun weiß ich nicht wie ich das behandeln soll.
Vorschläge?