Hallo,
ich möchte rückständigen Trennungsunterhalt für Febr. 2015 bis September 2015 vollstrecken (Kontenpfändung).
Kann ich hier auch in den Vorrechtsbereich nach § 850 d ZPO vollstrecken? Mich irritiert immer die "Jahresfrist".
Danke vorab
Liane
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!