§ 7 HessVwVG

  • Hallo an Alle,

    wir haben hier eine Sache die wir leider nicht wirklich zuordnen können und ich hoffe daher, dass mir einer von Euch weiterhelfen kann.

    Wir (Amtsgericht) haben einen Antrag des Regierungspräsidiums auf Wohnungsdurchsuchung nach § 7 HessVwVG und wissen nicht wie man das eintragen muss, bzw. in welche Abteilung das gehört und wie man das genau behandelt.

    Laut § 7 Abs. 3 HessVwVG sind in Hessen die Amtsgerichte hierfür zuständig und es sind die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen
    und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden.

    Weiß aber jemand wie das eingetragen wird und welche Abteilung beim Amtsgericht dafür zuständig ist?????
    Kann mir auch jemand sagen, ob da Kosten entstehen und wenn ja, welche???

    Danke!!!!!!:confused::confused:

  • naja, jetzt ist es der Betreuungsabteilung zugewiesen worden.

    Allerdings weiß trotzdem keiner unter was es eingetragen wird.

    LG

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