Hallo,
folgender Sachverhalt:
Im Grundbuch ist unter Abt. III Nr. 3 eine Briefgrundschuld in Höhe von 20.000,00 EUR nebst 15% Zinsen und 5% Nebenleistung (ohne Unterwerfung nach § 800 ZPO) für den Gläubiger G eingetragen. Versteigerungsverfahren läuft bereits aufgrund anderer Forderung.
Nun wird eingereicht Duldungstitel (Versäumnisurteil), die ZV wegen eines erstrangigen Betrages von 2.000,00 EUR nebst 15% Zinsen hieraus seit xxx sowie einer einmaligen Nebenleistung von 100,00 EUR zu dulden. Der Brief III/3 wird ebenso eingereicht.
Nun wird beantragt wegen und in Höhe unseres dinglichen Anspruches auf Zahlung des Grundschuldbetrages nebst Zinsen vom Tag der Eintragung an den Beitritt zuzulassen. Ist dies so möglich?
Eigentlich wollte ich zwischenverfügen, da ich nur einen Beitritt über titulierten Betrag als möglich ansehe. Jedoch laut Beschluss des BGH vom 29.03.2007, V ZB 160/06 (dort insbesondere Rand-Nr. 21) "kann nur aus den Grundschulden als solchen, nicht aus titulierten Teilbeträgen betrieben werden".
Für Meinungen/Hinweise jeglicher Art wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße und schon mal ein schönes Wochenende
Jotto